Warum Personalrat werden?
#16

Es geht um Bayern - lt. Art. 16 Abs 1 BayPVG besteht der Personalrat bei 5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus 1 Person.
Zitieren
#17

Ebenso in § 13 Abs. 3 LPVG NRW
Zitieren
#18

(18.08.2025, 14:40)Gast schrieb:  Das LPVG Nordrhein-Westfalens sieht in § 13 Abs. 1 vor, dass Personalräte nur in Dienststellen gebildet werden, in denen in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte vorhanden sind, wovon mindestens drei wählbar sind.
Dies impliziert, dass es mindestens eine Mindestgröße für Personalräte gibt, die eine einzelne Person nicht erfüllt, da ein Personalrat ein Gremium ist und nicht die Einzelperson.
Dann les einmal § 13 Abs. 3
der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einer Person,
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Darf Personalrat angehört werden?
- Strafversetzt werden


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst