Warum Personalrat werden?
#1

Guten Abend!
Bei uns sind Anfang nächsten Jahres Personalratswahlen fällig. Die bisherige Besetzung tritt aus privaten Gründen nicht mehr an. Gewählt wird eine Person - wir sind ein ganz kleines Rathaus.
Natürlich gibt es jetzt Gespräche und „Flurfunk“, wer sich aufstellen lassen soll / will / würde.
Ich könnte mir im Prinzip vorstellen, mich selbst aufstellen zu lassen.
Andererseits denke ich mir - ich schwimme ohnehin schon in Arbeit, soll ich mir das wirklich auch noch aufhalsen ….
Deshalb interessiert mich, warum andere sich dafür entschieden haben, dass sie gern Personalrat sein wollen oder sind?
Oder warum vielleicht gerade nicht?
Ich würde mich über ein paar Antworten sehr freuen!
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#2

Zitat:Andererseits denke ich mir - ich schwimme ohnehin schon in Arbeit, soll ich mir das wirklich auch noch aufhalsen ….

Der Satz verwundert mich schon etwas. Personalratsarbeit macht man ja nicht zusätzlich oder nebenbei.....
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#3

Zitat:Andererseits denke ich mir - ich schwimme ohnehin schon in Arbeit, soll ich mir das wirklich auch noch aufhalsen ….

Der Satz verwundert mich schon etwas. Personalratsarbeit macht man ja nicht zusätzlich oder nebenbei.....
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#4

Doch, bei uns ist das „nebenbei“. 
Wir sind wie gesagt ein sehr kleines Rathaus. Personalrat kümmert sich bei uns zum Beispiel nicht nur um Mitarbeiterangelegenheiten, sondern auch um Betriebsausflug, runde Geburtstage etc. Es gibt keine zusätzliche Arbeitszeit oder Freistellung. Man kümmert sich on top zur Vollzeitstelle darum.

Oder hab ich deinen Einwand falsch verstanden?
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#5

Den hast du schon richtig verstanden.  Icon_wink
Darf ich fragen, wie groß ihr seid? 

Was aber Fakt ist: Für deine PR-Tätigkeit musst du nicht "on top" arbeiten!
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#6

Der war gut "nicht on-top" arbeiten  Icon_lol ich bin PR-Rat Vorsitzender in einem kleinen Rathaus (150 MA). Ich könnte mich nach meinem Landespersonalvertretungsgesetzt zu 50% freistellen lassen aber meine Arbeit macht kein andere mit. Bei uns wird auch mal Nebenbei Feste etc mitorganisiert. Ist mir mittlerweile alles zu viel und irgendwie dankt es einem keiner, wird alles als selbstverständlich angesehen. Deshalb werde ich Ende des Monats im PR aufhören. In einer größeren Behörde mit 100% Freistellung würde es sicher anders aussehen. Grüße
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#7

Danke für die Antworten!
Ok, ich muss mich korrigieren - ich arbeite in einem winzigen Rathaus einer VG … die VG hat etwa 20 MA 😅
Und die Personalratsarbeit kommt auf jeden Fall „on top“, egal wer das übernimmt …
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#8

Mitglieder des Personalrats sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Personalratsaufgaben erforderlich ist. Wenn es dir nicht gelingt, deinem Arbitgeber klar zu machen, dass dieses dazu führt, dass Arbeit an deinem Arbeitsplatz liegen bleiben muss, dann bist auch vermutlich nicht für den PR geeignet.
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#9

Tja, danke für die Blumen. Dann sollte sich wohl besser keiner von uns mehr für den PR aufstellen lassen …
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#10

" sondern auch um Betriebsausflug, runde Geburtstage etc."
Das muss man ja nicht machen. Zumindest nicht in der Rolle Personalrat.

"Und die Personalratsarbeit kommt auf jeden Fall „on top“, egal wer das übernimmt …"
Man muss nur seine Arbeitszeit arbeiten. Wenn dann noch Arbeit über ist informiert man den Vorgesetzten. Der muss dann die Sache klären. Wenn eine Verdichtung der Arbeit möglich ist geht dies natürlich. Aber irgendwann kommt es an die Grenze. Dann muss man es hum Problem des Arbeitgebers machen.

Die Frage ist letztlich ob man zu den bisherigen Spielregeln die Aufgabe übernehmen möchte oder es sich zutraut die Spielregeln zu ändern. (Rechtlich hat man für letzteres die Instrumente in der Hand. Wird aber nicht unbedingt Konfliktfrei in einer kleinen Verwaltung laufen.)
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#11

Ich sage es mal knallhart: Wer PR-Arbeit macht und sich dabei ausnutzen lässt und seine Rechte nicht kennt und vor allem auch nicht wahrnimmt, sollte nicht im PR sitzen.
Die Vorredner hier haben recht. Egal, wie groß oder klein eine Stadt ist. Egal ob 100% Freistellung, 50% oder noch weniger. Niemand muss On-Top oder zusätzlich was leisten.

Hier ist es sogar so, dass sobald ein Mitarbeiter in den PR als ordentliches Mitglied (nicht freigestellt) kommt, wird seine Stellenbeschreibung umgehend angepasst und die 20% abgezogen, mit welcher er verpflichtet ist, PR-Arbeit zu leisten.

Es gibt Gesetze, die das klar regeln. Als PR sollte man in der Lage sein, vom Arbeitgeber einzufordern, dass er sich an diese hält. Ansonsten gibt es auch andere Mittel und Wege.

Das sich besser niemand mehr für den PR aufstellen lassen sollte, finde ich nicht angebracht. Es liegt doch an euch, euer Recht einzufordern. Das ist ja nichts auf Verhandlungsbasis. Das sind bestehende Gesetze.

Krass gesagt: Ihr lasst euch total verarschen!
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#12

Mit euren Einwendungen habt ihr natürlich Recht. Ich bin selbst als Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst gekommen umd stehe oft vor der „das haben wir schon immer so gemacht“-Mauer …

Viele der gesetzlichen Regelungen finde ich aber tatsächlich schwierig anzuwenden für einen „1-Personen-Personalrat“. Wie läuft so etwas denn in der Praxis? Sitzungen, Beschlüsse … das gibt es doch bei einer Person so nicht?!

Ich freue mich auch über kritische Beiträge, ich sehe selbst ja auch einiges als kritisch an.

Aber immerhin bin ich hier und frage nach, oder? Ich versuche mich schlau zu machen und bedenke eure Ratschläge. Wenn ich zu dem Schluss komme, dass ich nicht geeignet bin, ist das ja auch eine Erkenntnis.
Aber diesen Schluss möchte ich dann bitte selber ziehen dürfen.
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#13

Ein Personalrat mit nur einer Person ist gar nicht zulässig. Das Gremium muss immer mindestens aus zwei Personen bestehen.
Ein Personalrat mit nur einer Person ist rechtsmäßig gar kein Personalrat. Egal wie klein eine Kommune ist.
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#14

(18.08.2025, 13:24)Gast schrieb:  Ein Personalrat mit nur einer Person ist gar nicht zulässig. Das Gremium muss immer mindestens aus zwei Personen bestehen.
Ein Personalrat mit nur einer Person ist rechtsmäßig gar kein Personalrat. Egal wie klein eine Kommune ist.

Wo steht dieses?
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#15

Das LPVG Nordrhein-Westfalens sieht in § 13 Abs. 1 vor, dass Personalräte nur in Dienststellen gebildet werden, in denen in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte vorhanden sind, wovon mindestens drei wählbar sind.
Dies impliziert, dass es mindestens eine Mindestgröße für Personalräte gibt, die eine einzelne Person nicht erfüllt, da ein Personalrat ein Gremium ist und nicht die Einzelperson.
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