Wann tritt die "Unanfechtbarkeit" in Kraft ?
#1

hallo; ich bin polbeamter der polizei sachsen und habe vom verwaltungsgericht eine ladung bezüglich der "entfernung aus dem beamtenverhältnis" erhalten. meine frage hierzu ist, tritt mit verkündung des urteils am verhandlungstag auch die "unanfechtbarkeit" des urteils in kraft ? kann ich gegen das urteil widerspruch einlegen? wie soll ich mich am verhandlungstag bei gericht verhalten ?
mfg
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#2

Nehme Dir unbedingt einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Erfahrungen im Beamtenrecht.

Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich, das wird Dir Dein Anwalt erklären.
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#3

ich kann mir aber leider keinen ! anwalt leisten, ich habe nebenbei noch finanzielle verpflichtungen, denen ich monatlich nachkommen muss, und bekomme ja auch nur 50 % meines eigentlichen monatlichen beamtengehaltes. droht mir danach der soziale abstieg ? wer kann mir sachdienliche hinweise geben  ?
mfg
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#4

Das ist bitter. Hast Du Prozesskostenhilfe geprüft? Bestimmt gibt es auch Anwälte, die Dir Ratenzahlung anbieten. Es wäre bestimmt besser, als ohne Anwalt zu sein.

Auf der nächsten gerichtlichen Ebene wirst Du meines Erachtens einen Anwalt benötigen (§ 67 Absatz 4 VwGO): "Vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen."

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du bereits jetzt vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommst.

Kannst Du eventuell noch allgemein andeuten, welcher Vorwurf Dir gemacht wird? Vielleicht können wir Dir dazu Tipps geben.

Wenn Du aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst, verlierst Du sämtliche Ansprüche gegen Deinen Dienstherrn. Du wirst in der Rentenversicherung nachversichert. Du musst also im Grunde beruflich neu anfangen. Zum Glück haben wir aktuell einen Arbeitsmarkt, in dem Du gute Chancen hast, etwas Neues zu finden.
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#5

danke für die tipps @gast, ich werde mitte februar (auch monat der verhandlung am verwaltungsgericht) 55 jahre alt, schätze meine chancen auf dem arbeitsmarkt daher als nicht sehr aussichtsreich ein... eine weitere rate (für anwalt) kann ich mir derzeitig nicht leisten, komme so gerade monat für monat über die runden..
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#6

Trotzdem ist es wahrscheinlich auch in Deinem Alter sinnvoll, noch etwas zu arbeiten. Alleine, um mal unter Leute zu kommen. Und wenn es nur ein kleiner Job ist.

Aber noch ist das Urteil ja nicht gesprochen.
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