30.01.2009, 16:54
Hallo Leute,
ich bin Beamter des mittleren Dienstes. Ich bin seit einigen Jahren im einstweiligen Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit (psychisches Problem).
Nun muss ich alle 1 1/2 Jahre zur Zentralen medizinischen Untersuchungsstelle fahren und werde dort psychiatrisch begutachtet. Nun meine Frage:
Muss ich jetzt ein Leben lang alle 1 1/2 Jahre lang nachuntersucht werden? Meine Erkrankung (Psychose) ist eine dauerhafte Störung und Nachuntersuchungen sind letztendlich nur Verwaltungsaufwand.
Irgendwann muss doch der einstweilige Ruhestand in einen endgültigen Ruhestand übergehen, oder?
Bin für Hinweise und Antworten dankbar.
Gruss
ein Gast
ich bin Beamter des mittleren Dienstes. Ich bin seit einigen Jahren im einstweiligen Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit (psychisches Problem).
Nun muss ich alle 1 1/2 Jahre zur Zentralen medizinischen Untersuchungsstelle fahren und werde dort psychiatrisch begutachtet. Nun meine Frage:
Muss ich jetzt ein Leben lang alle 1 1/2 Jahre lang nachuntersucht werden? Meine Erkrankung (Psychose) ist eine dauerhafte Störung und Nachuntersuchungen sind letztendlich nur Verwaltungsaufwand.
Irgendwann muss doch der einstweilige Ruhestand in einen endgültigen Ruhestand übergehen, oder?
Bin für Hinweise und Antworten dankbar.
Gruss
ein Gast