11.03.2010, 22:46
Guten Tag meine Damen und Herren,
eine Frage an die "alten Hasen"
Mein Chef (ist Arzt) beabsichtigt für einen Beamten (A9) eine Tauglichkeitsuntersuchung in die Wege zu leiten um zu prüfen, in wie weit er auf seinem Posten noch verwendungsfähig ist. Soweit der Antrag an den Personalrat.
Insgeheim plant er aber den Beamten, bei einem für ihn positiven Bescheid (also nicht tauglich), von diesem Posten abzulösen.
Frage: Ist die bloße Einleitung der Untersuchung schon mitbestimmungspflichtig ???
Bitte mit Hand und Fuß - danke -
Gruß
Gast
eine Frage an die "alten Hasen"
Mein Chef (ist Arzt) beabsichtigt für einen Beamten (A9) eine Tauglichkeitsuntersuchung in die Wege zu leiten um zu prüfen, in wie weit er auf seinem Posten noch verwendungsfähig ist. Soweit der Antrag an den Personalrat.
Insgeheim plant er aber den Beamten, bei einem für ihn positiven Bescheid (also nicht tauglich), von diesem Posten abzulösen.
Frage: Ist die bloße Einleitung der Untersuchung schon mitbestimmungspflichtig ???
Bitte mit Hand und Fuß - danke -
Gruß
Gast