Wann Stufenvorweggewährungsantrag stellen?
#1

Hallo,

werde eine neue Stelle an einem etwas weiter entfernten Standort antreten. Meine Frage: Wann sollte ich am besten den Stufenvorweggewährungsantrag stellen? "Vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses." ist mir leider nicht konkret genug.
Ich habe am Anfang diesen Monats die ganzen Formulare für die Einstellung ausgefüllt und abgeschickt. Heute dann ein Einstellungsdatum genannt bekommen, welches aber noch 3 Monate in der Zukunft liegt. Muss echt lange warten mMn.

Optionen die mir einfallen (können natürlich völlig falsch sein):
A: Den Stufenvorweggewährungsantrag sofort stellen (ohne den richtigen Arbeitsvertrag gesehen zu haben).
B: Abwarten bis der (endgültige) Arbeitsvertrag da ist und ihn nicht unterschreiben solange der Stufenvorweggewährungsantrag nicht durch ist. [Sprich Stufenvorweggewährung als Bedingung nennen.]
C: ...

Geht das überhaupt noch oder bin ich schon zu spät (hätte ich das im Vorhinein während des Vorstellungsgespräches oder spätestens noch vor dem Einstellungsantrag machen müssen)?
Ach ja und an wen muss ich den Stufenvorweggewährungsantrag stellen? "Abteilungschef" oder Personalabteilung oder xyz?

Danke im Voraus.
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#2

Es gibt weder eine Stufenvorweggewährung noch einen diesbezüglichen Antrag.
Was es gibt, ist eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L. Diese kann der Arbeitgeber im Wege einer Ermessensentscheidung zur Personalgewinnung gewähren. Das heißt, dass der Arbeitnehmer den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses von dieser Gewährung abhängig macht. Und natürlich, dass der Arbeitgeber eine solche Zulage überhaupt gewähren will. Lange Rede, kurzer Sinn: Eine solche Zulage ist im wahrsten Sinne des Wortes "Verhandlungssache".
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#3

Danke für die Info. Ja, genau das meinte ich: § 16 Abs. 5 TV-L. Sorry, bin neu in dem ganzen Geschehen und kenne mich natürlich absolut nicht aus. Scheinbar gibt es den Antrag nicht wirklich, aber kann formlos geschrieben werden, wenn ich es richtig verstanden habe.

Also wie sollte ich jetzt am besten vorgehen, um das zu erhalten?
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#4

Wurde denn über die Stufe selber bei Einstellung verhandelt? Das ist meist deutlich einfacher (soweit entsprechend förderliche Berufserfahrung vorliegt).
Wenn man den Vertrag nur für eine Bezahlung X annehmen will, sollte man dies möglichst deutlich machen. Je nach Arbeitgeber ist die Nutzung der Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L mit erheblichen Hürden verbunden oder wird nicht oder nur für einzelne Tätigkeitsbereiche angewendet.
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#5

Über die Stufe haben wir bei der Einstellung nicht verhandelt, da ich leider keine förderliche Berufserfahrung habe (weil Praktika nicht ein ganzes Jahr voll machen) und somit nichts außer Stufe 1 in Frage kommt. Dennoch möchte ich Summe X bekommen, als Begründung könnte man dann alles außer "Bindung" wählen. Sollte man nur ein Argument nehmen oder mehrere?

"(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich. "
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#6

Moin,

ich kann in dem Sachverhalt keinen einzigen Ansatzpunkt sehen, warum der Arbeitgeber überhaupt verhandeln sollte.

Grüße
1887
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#7

Moin 1887,

na ja im schlimmsten Fall hat der AG dann keinen AN. Der Bewerbungsprozess ist schon 2 Monate her und die Ergebnismitteilung über einen Monat (d.h. dass obwohl ich Stufe 1 bin, dennoch die "besten Auslese" bestanden habe). Die Suche seitens AG besteht seit knapp einem Jahr. Die zu besetzende Position ist eine völlig neue Stelle. Und die Einstellung scheint ja auch nochmal jeweils 3-4 Monate zu dauern. Also kann es sein, dass der AG dann erst (frühestens) im dritten Quartal einen neuen AN findet.
Dies ist jetzt mal nur so ein Grund warum der AG "zur Deckung des Personalbedarfs" zustimmen könnte.

MfG
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#8

Hallo,

da seit einigen Tagen Stille herrscht, wollte ich euch nochmals bitten auf meine ursprünglichen Fragen zu Antworten. Leider bin ich noch nicht schlauer als vorher, dabei habe ich große Hoffnungen in Euch.

MfG
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#9

Was ist denn noch offen? Wenn man nur für Betrag X kommen will fordert man dies vor Vertragsunterschrift. Dann hat man gleich Klarheit und kann einen anderen Arbeitsvertrag unterschreiben.
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#10

Oh, okay. Das ging bei mir nicht so richtig ins Gehirn. Sorry.

Zusammenfassend also: Nach dem erhalt des Arbeitsvertrages, den AG bitten eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L zu gewähren und dann hoffen, dass es klappt. Anschließend den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben (also was ich im ersten Beitrag als Option "B" aufgeführt hatte). Bei Ablehnung habe ich halt Pech gehabt.
Natürlich bleibt die Sorge, dass nach einer Ablehnung, die Beziehungen negativ behaftet sein werden, falls ich den Vertrag ohne Zulage danach trotzdem akzeptieren würde. Oder?

Ist das jetzt korrekt oder habe ich immer noch Denkfehler?

Die noch offen gebliebenen Fragen: -An wen muss ich die Bitte stellen (AG, Dienstelle, Personalrat, Finanzverwaltung, whatever)? -Warum sollte ich es nicht schon jetzt tun während Sie noch in der Bearbeitungs- bzw. Erstellungsphase sind (also Option "A" meines ersten Beitrags)? Denn dann müsste ja kein zweiter Arbeitsvertrag erstellt werden. Oder geht das bei Behörden nicht so einfach?
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#11

Man sagt so früh wie möglich. dass man nur für Betrag X kommt. Wenn man es nicht ernst meint wird man danach natürlich nicht mehr ernst genommen, wenn man dann für weniger kommt. Hängt aber natürlich davon ab wie man verhandelt.

Wenn man eine Bitte stellt ist damit klar, dass man es nicht bekommt. Die Forderung stellt man gegenüber der Stelle, die das Personalbesetzungsverfahren betreut. Meist also dem Personalreferat.

In den meisten Fällen wird es keinen Erfolg haben, wenn es nicht um IT etc. geht.
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#12

"So früh wie möglich" ist mir mittlerweile mehr als klar geworden. Dumm von mir es nicht schon im Vorstellungsgespräch erwähnt zu haben (wollte halt nicht, dass das ein Grund wird, dass ich direkt rausfliege).

Also soll ich heute schon die "Forderung" beim Personalreferat stellen oder abwarten bis der erste Arbeitsvertrag (nach ein paar Monaten erst) bei mir ist? Muss bzw. soll ich auch meinen Vorgesetzten informieren oder geht das nur die Personalabteilung direkt etwas an? Muss evtl. mein Vorgesetzter die Forderung irgendwie stellen/unterschreiben/absegnen oder genügt es wenn nur ich alleine die Sache mache? Ich möchte meinen Vorgesetzten natürlich nicht hinter-/übergehen denn das wäre ja schon mies wenn unser Verhältnis mit soetwas beginnt. Wer schreibt die Begründung für die Zulage? Im Endeffekt kann ich ja nicht wissen, ob es "zur Deckung des Personalbedarfs" ist, da ich keine Einsicht darin habe, sondern der Vorgesetzte bzw. Personalrat etc. Aber "zur regionalen Differenzierung oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten" kann eigentlich schon von mir persönlich begründet werden.

Sorry für die viele Fragen, wie gesagt ist mein allererster Start in den öD. Bitte um Hilfe. Danke im Voraus.

PS: Es ist schon eine Stelle die zu "etc." gehört (möchte nicht genau sagen was), deshalb denke ich schon, dass ich Erfolgschancen hätte.
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#13

Hallo,

ich bin's wieder. Da hier seit einer Woche nichts mehr passiert ist, wollte ich wieder um Aktivität bitten. Danke. Ich denke wir sind kurz vorm Ziel auch wenn ich viele Fragen gestellt habe. Ich bin mir sicher, dass es Expertenantworten darauf gibt. Auf diese warte ich.
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#14

Hallo,

ich hoffe, ihr habt Karneval gut überstanden. Es ist leider eine weitere Woche ohne Antwort vergangen. Bitte antwortet mir doch. Es dauert ja auch nicht mehr lang bis zum Ziel hoff' ich. Oder dürft Ihr diese Infos nicht geben? Habe ich vlt. "falsche" Fragen gestellt?
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#15

Du hast doch Antworten bekommen. Über die Stufe verhandelt man vor Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Danach ist zu spät. Der Personalbedarf ist ja gedeckt durch Dich, das zieht also auch nicht. Dumm gelaufen.
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