Wann Nichtbestehen der Probezeit mitteilen?
#1

Hallo,

angenommen, die Probezeit eines Beamter auf Probe läuft Mitte November ab, also ziemlich genau 6 Wochen vor Ende des Kalendervierteljahres. Wann müsste der entsprechende Diensther mitteilen, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde?

Im Gesetz findet man nur, dass die Frist sechs Wochen vor Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. Somit wäre der Beamte bei Nichtbestehen der Probezeit also von heute auf morgen arbeitslos?

Vielen Dank schonmal für die Antworten Wink

LG
ideenlos
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