29.05.2026, 09:32
Ich war bei den Kommunalwahlen 2026 als Wahlhelferin tätig. Neben der Wahlhelfertätigkeit am Sonntag, 8.03.2026 ebenfalls am Montag, 9.03.2026. Besteht neben der Verpflichtung des Arbeitgeber die Freistellung zu bezahlen ebenfalls ein Anspruch auf "Sonderurlaub"?


