Wahl unabhängig von Geschlecht?
#1

Können alle Personen unabhängig vom Geschlecht gewählt werden?
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#2

Die Regelungen zur Repräsentanz der Geschlechter sind in den verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen unterschiedlich geregelt.
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#3

Moinsen

Ganz klares "NEIN"
Du meinst sicher das "passive Wahlrecht" (die sogenannte "Wählbarkeit"), was bedeutet, dass man das Recht hat, gewählt zu werden.
Erst einmal kommt es darauf an, was gewählt werden soll.
Wird z. B. eine Gleichstellungsbeauftrage gewählt, gehen wir Männer leer aus. Dieser Posten ist "ausschließlich" mit einer Frau zu besetzen.
Und nein, die Männer werden nicht diskriminiert. Das haben schon ganz andere versucht einzuklagen. Da wird § 8 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz herangezogen. Danach sei es zulässig, ausnahmsweise an das Merkmal Geschlecht anzuknüpfen, wenn davon die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung abhänge. Dies sei immer dann der Fall, wenn z. B. die kommunale Regelung ausdrücklich vorsehe, dass die Stelle nur mit einer Frau besetzt werden könne.
Weitere Einschränkungen können z. B. auf "Ungeeignetheit für ein Amt" sein oder, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, überhaupt gewählt zu werden (maximal Dauer des Amtes). Auch wenn Du schon einmal rechtskräftig als Straftäter verurteilt worden bist, kann Dir das Wahlrecht aberkannt werden.
Wenn diese ganzen Ausschlussgründe berücksichtigt werden, dann kann jeder (m/w/d) gewählt werden. Schließlich sind in Deutschland nur die Besten der Besten der Besten im Amt und Würden (mit Auszeichnung, Sir). Steht so alles im Art. 33 GG
>>Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte>>.

In diesem Sinne
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#4

(10.02.2022, 16:24)Gast schrieb:  Moinsen

Ganz klares "NEIN"
Du meinst sicher das "passive Wahlrecht" (die sogenannte "Wählbarkeit"), was bedeutet, dass man das Recht hat, gewählt zu werden.
Erst einmal kommt es darauf an, was gewählt werden soll.
Wird z. B. eine Gleichstellungsbeauftrage gewählt, gehen wir Männer leer aus. Dieser Posten ist "ausschließlich" mit einer Frau zu besetzen.
Und nein, die Männer werden nicht diskriminiert. Das haben schon ganz andere versucht einzuklagen. Da wird § 8 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz herangezogen. Danach sei es zulässig, ausnahmsweise an das Merkmal Geschlecht anzuknüpfen, wenn davon die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung abhänge. Dies sei immer dann der Fall, wenn z. B. die kommunale Regelung ausdrücklich vorsehe, dass die Stelle nur mit einer Frau besetzt werden könne.
Weitere Einschränkungen können z. B. auf "Ungeeignetheit für ein Amt" sein oder, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, überhaupt gewählt zu werden (maximal Dauer des Amtes). Auch wenn Du schon einmal rechtskräftig als Straftäter verurteilt worden bist, kann Dir das Wahlrecht aberkannt werden.
Wenn diese ganzen Ausschlussgründe berücksichtigt werden, dann kann jeder (m/w/d) gewählt werden. Schließlich sind in Deutschland nur die Besten der Besten der Besten im Amt und Würden (mit Auszeichnung, Sir). Steht so alles im Art. 33 GG
>>Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte>>.

In diesem Sinne

Auch Männer können Gleichstellungsbeauftragte werden. Es kommt drauf an wie es im jeweiligen Landesgleichstellungsgesetz geregelt ist.
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#5

Richtig. Ich schrieb ja auch:
"Dies sei immer dann der Fall, wenn z. B. die kommunale Regelung ausdrücklich vorsehe, dass die Stelle nur mit einer Frau besetzt werden könne."
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