Wählbarkeit zum PR bei befristeter Einstellung
#1

Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:

Im Mai stehen bei uns PR-Wahlen an.
Nun hat eine Kollegin Interesse bekundet sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie ist jedoch zur Zeit befristet eingestellt bis Ende des Jahres. Ob die Befristung verlängert wird, bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, ist im Moment schwer abzusehen, wäre spekulativ.

Nun meine Frage: Darf sich die Kollegin trotz befristetem Arbeitsverhältnis zur Wahl aufstellen lassen? Muss neu gewählt werden, wenn sie Ende des Jahres wegfällt? Oder bleibt der Platz dann leer?

Ich habe bereits das Bayer. PVG gewälzt, komme aber nicht wirklich weiter. Wer kann helfen?
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#2

Hallo,

also nach Art. 14 BayPVG ist jeder der Wahlberechtigt ist, auch zum PR wählbar.
Vorrausetzung dafür ist eine sechsmonatige Zugehörigkeit zur Dienststelle und eine einjährige Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst.

Die Frage ist, ob es sinnvoll wäre sich wählen zu lassen wenn man weis dass der Arbeitsvertrag sicher in einem Jahr nicht mehr verlängert wird.
Da man als PR bei Führungskräften in der Regel nicht sehr beliebt ist, kann man ja auch nicht sagen wie sich der Personalratsposten letztendlich auf die Verlängerung des Arbeitsvertrages auswirkt.

Nach Ablauf des Arbeitsvertrages wird dann wohl das erste Ersatzmitglied auf Dauer einspringen.
Eine Unkündbarkeit für die nächsten fünf Jahre wird meines Erachtens damit nicht erreicht.

Gruß
Roland
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