07.05.2021, 18:21
Hallo an alle,
ich habe eine Frage zur Wählbarkeit in Bayern.
Art. 14 BayPVG Wählbarkeit
(1) 1Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag
Bedeutet das, dass eine Person sechs Monate bei der Gemeinde sein muss und bereits ein Jahr insgesamt im Öffentlichen Dienst beschäftigt sein muss? Hatte von Verdi eine andere Aussage, entweder oder!
Danke für die Info!
ich habe eine Frage zur Wählbarkeit in Bayern.
Art. 14 BayPVG Wählbarkeit
(1) 1Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag
a)
seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich ihrer obersten Dienstbehörde angehören undb)
seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder von diesen geführten Betrieben beschäftigt sind.Bedeutet das, dass eine Person sechs Monate bei der Gemeinde sein muss und bereits ein Jahr insgesamt im Öffentlichen Dienst beschäftigt sein muss? Hatte von Verdi eine andere Aussage, entweder oder!
Danke für die Info!