Vorzeitige Höherstufung
#1

Servus & S10347

Ich habe mir für Ende diesen Jahres vorgenommen eine vorzeitige Höherstufung (§17 TVöD) zu beantragen.

Meiner Meinung nach leiste ich schon Leistungen weitaus über dem Durchschnitt (bin in EG6).

Aber, das Problem wird wahrscheinlich sein... und das kennt ihr bestimmt alle... das dem Vorgesetzen richtig zu begründen. Und dieser (Vorgesetzte) wird bestimmt einen Haufen Gründe liefern warum sowas nicht vollzogen werden sollte.

Könnt ihr mir Tipps geben, welche Kriterien man erfüllen sollte (habe ja noch bis Ende des Jahres Zeit) um die Chance auf vorzeitige Höhergruppierung zu verbessern ??

Ich will soviele Gegenargumente, die ich zu erwarten habe, schon vorzeitig ausschließen.

Vielleicht kriegen wir es ja gemeinsam hin, hier so eine Art Checkliste zu entwerfen...

Vielen Dank!!!!
Mfg
Tatjana
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#2

Hallo Tatjana,

eine Richtig gute Idee. Ich denke davon können alle hier profitieren... zumindest die Arbeitnehmer Big Grin

Also hier mein erster Vorschlag: Siehe zu, dass dein Stundenkonto nicht nur ausgeglichen, sondern auch weit im PLUS ist - und schon gar nicht im Minus. Toungue

Ein Gegenargument weniger für deinen Chef Wink
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#3

(18.02.2013, 14:58)Gast schrieb:  Ich denke davon können alle hier profitieren... zumindest die Arbeitnehmer Big Grin

Der Arbeitgeber profitiert auch.. denn er erhält Motiviertere Mitarbeiter!!!
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#4

(18.02.2013, 14:58)Gast schrieb:  Also hier mein erster Vorschlag: Siehe zu, dass dein Stundenkonnto nicht nur ausgeglichen, sondern auch weit im PLUS ist - und schon garnicht im Minus. Toungue

Natürlich sollte das Konto langfristig deutliche Überstunden aufweisen. Es reicht nicht immer im MINUS zu sein. Und pünklich zu Antrag ist man einmal im PLUS Wink
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#5

Zusätliches Engagement im Unternehmen kann nicht schaden. Ich z. B. hab mich in den Personalrat wählen lasse, habe eine Ausbildung zum Ersthelfer in unserer Verwaltung gemacht und bin bei jeder anstehenden Wahl freiwillig Mitglied im Briefwahlvorstand.
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#6

Das kann es nicht sein, dass Überstunden oder Engagement zählen. Es muss die Leistung geprüft werden und hier zählt einzig das Wissen im Sachgebiet und die fehlerhafte Bearbeitung.
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#7

Hier sieht man wieder welch unterschiedliche Meinung manche zum Thema Leistung haben.
Die Instrumente des beschleunigten Stufenaufstiegs und der Leistungsbewertung sollten wieder abgeschafft werden.
Du bist in jedem Fall deinem nächsten Vorgesetzten ausgeliefert. Er hat dich in der Hand und entscheidet ob du mehr Kohle bekommst oder nicht. Wenn er dich nicht mag, oder du nicht genug schleimen kannst dann hast du Pech gehabt.

Kriterium "deutliche Überstunden": Als alleinerziehende/r Mutter/ Vater kann man eben nicht ewig Überstunden machen aber ansonsten seine Arbeit viel besser erledigen als der, der Überstunden macht weil der Hausdrache zu Hause auf ihn wartet.

Zusätzliches Engagement "Personalrat usw.": Wer als Personalrat von seinem Vorgesetzten dafür belohnt wird, dass er seine Kollegen so gut vertritt macht bei seinem Personalratsamt etwas falsch.
Ich bin zumindest froh, dass die Möglichkeit des beschleunigten Stufenaufstiegs bei uns nicht zum Tragen kommt.
Auf welcher Grundlage schließt der Personalrat eigentlich eine DV zum Thema beschleunigten Stufenaufstieg mit der Dienststelle?
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#8

Natürlich geht es hauptsächlich um erbrachte überduchschnittliche Leistung... aber selbst wenn die stimmt ist es halt schwer sowas beim chef durchzubekommen. Dieser wird immer versuchen Gegenargumente zu finden. Deshalb sind die bisher genannten Tipps auch schon hilfreich. Also bei mir ist es so der Fall, dass mein direkter Vorgesetzter selbst zu mir kam und drauf brachte so einen Antrag zu stellen. Er wird mich auch dazu untertützen. Die große Hürde wird halt , wie schon angesprochen, der oberste Boss sein Toungue
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#9

(19.02.2013, 13:49)Roland schrieb:  Auf welcher Grundlage schließt der Personalrat eigentlich eine DV zum Thema beschleunigten Stufenaufstieg mit der Dienststelle?

Natürlich auf § 17 tVöD
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#10

(19.02.2013, 17:10)Gast schrieb:  Natürlich geht es hauptsächlich um erbrachte überduchschnittliche Leistung... aber selbst wenn die stimmt ist es halt schwer sowas beim chef durchzubekommen. Dieser wird immer versuchen Gegenargumente zu finden. Deshalb sind die bisher genannten Tipps auch schon hilfreich. Also bei mir ist es so der Fall, dass mein direkter Vorgesetzter selbst zu mir kam und drauf brachte so einen Antrag zu stellen. Er wird mich auch dazu untertützen. Die große Hürde wird halt , wie schon angesprochen, der oberste Boss sein Toungue

Dann sehe ich aber gute Chancen, wenn Dein direkter Vorgesetzter Deine Leistungen mit einer Benotung "sehr gut" vertreten kann.
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#11

(19.02.2013, 17:11)Gast schrieb:  
(19.02.2013, 13:49)Roland schrieb:  Auf welcher Grundlage schließt der Personalrat eigentlich eine DV zum Thema beschleunigten Stufenaufstieg mit der Dienststelle?

Natürlich auf § 17 tVöD

Im Gegensatz zu § 18 sieht § 17 TVöD aber keine Öffnungsklausel zum Abschluss einer Dienstvereinbarung vor. Somit kommen nur die in unserem Personalvertretungsrecht im Art. 73 BayPVG aufgeführten Fälle in Frage. Dabei läßt sich § 17 Abs. 2 m. E. nicht zuordnen.
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#12

Habt Ihr in eurem Betrieb ein System zur Leistungsorientierten Bezahlung?? Wenn dann solltest du regelmäßig gute bis sehr gute Leistungen erbringen... Ich weiß das die Ergebniss laut TVöd unabhängig zu Eingruppierungen/Höhergruppierungen/Höherstufungen genutzt werden sollen. ABer der Chef wird trotzdem auch auf solche Leistungen achten.

Ich finde die vorgenannten Vorschläge übrigens sehr gut. Gerade in den vielen Verwaltungen wo es noch keine Stellenbewertungen etc. gibt, werden Högruppierungen usw. noch immer mit sehr viel WILLKÜR gehandhabt.
Es gilt also so viele Gegenargumente wie möcglich vorher auszuschließen bzw. Argumente DAFÜR zu finden.
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