Vorsorgeuntersuchung G37 - AG (TVÖD) will das nicht auf die Arbeitszeit anrechnen
#1

Ich habe folgendes Problem:
Wir haben in unserer Verwaltung seitens der Personalabteilung die Möglichkeit erhalten, an der G37-Untersuchung (Bildschirmarbeitsplatz) teilzunehmen. Wir können den Termin während der Arbeitszeit zwar wahrnehmen, jedoch wird diese Zeit von unserem Arbeitszeitguthabenkonto abgezogen. Ist diese Vorgehensweise denn rechtens?

Von der Personalabteilung erhielt ich folgende Antwort 
"Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht vor, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, also Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Die Formulierung bezieht sich lediglich auf die zeitliche Lage des Termins.
Arbeitnehmer müssen für die Teilnahme an diesen Untersuchungen von ihrer Arbeit freigestellt werden und dürfen deswegen keine Gehaltskürzungen hinnehmen. Die Möglichkeit zur Wahrnehmung des Termins wird im Rahmen der Gleitzeit gewährt und Gehalt wird deshalb auch nicht abgezogen. Die Gründe von § 616 BGB sind in § 29 TVöD abschließend geregelt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Arztbesuche hier rausfallen, da es seit dem 01.05.2021 keine Kernarbeitszeit mehr gibt.
 
In dem Haufe-Link steht auch:
Findet die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Freizeit statt, so erbringt der Beschäftigte dadurch keine arbeitsrechtlich geschuldete Leistung gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt unbeschadet der Pflicht des Arbeitgebers, für diese nach §§ 3 ff. ArbMedVV zu sorgen, ganz überwiegend im Interesse des Arbeitnehmers. Sie dient vor allem dem individuellen Schutz der Gesundheit des in Gefahrenbereichen tätigen Arbeitnehmers.
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#2

Das hat doch mit § 29 TVöD nichts zu tun!

Was kann man denn an "während der Arbeitszeit" nicht verstehen? "Während" heißt doch, dass die Arbeitszeit bei der Untersuchung "läuft"...
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#3

"Ist diese Vorgehensweise denn rechtens?"
Grundsätzlich ist das so korrekt. Man sollte als Personalrat (und Dienststelle) bei einer Dienstvereinbarung zur Gleitzeit ohne Kernzeit eine Regelungen treffen um ein solches Ergebnis zu verhindern.
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#4

Also bei uns ( Samtgemeinde in Niedersachsen) ist das überhaupt kein Problem. Alle Untersuchungen grade die BG Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt und da wird auch nichts abgezogen. Selbst Arztbesuche während der Arbeitszeit werden angerechnet. Da haben einige Kommunen in Deutschland wohl noch Nachholbedarf. ( bei uns alles über DV geregelt)
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#5

Man darf während der Arbeitszeit zum Arzt? Wo gibts denn sowas?
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#6

(27.08.2025, 08:48)Gast schrieb:  Man darf während der Arbeitszeit zum Arzt? Wo gibts denn sowas?
Es ist bei uns so geregelt wenn es wichtige Arzttermine sind die nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden können ( Arzttermine sind in Deutschland schwer zu bekommen) dann dürfen diese wahrgenommen werden. Natürlich soll versucht werden die Termine ausserhalb der Arbeitszeit zu kriegen aber das geht nicht immer. Und alle Untersuchungen beim Betriebsarzt laufen eh während der Arbeitszeit. Ich weiß aber das hier einige Kommunen in Deutschland Nachholbedarf haben. Bei uns ist das so geregelt. Man muss natürlich eine Bescheinigung vorlegen dass man beim Arzt war.
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#7

Okay, für mich klang das nach jeder Arztbesuch kann während der Arbeitszeit sein.
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