Vorsitz PR
#1

Hallo, der Stellvertreter (Beamter) des Vorsitzenden (Beschäftigter) des Personalrates ist aus dem Personalrat ausgetreten. Die Beamtenvertreter im Personalrat wollen nicht die Stellvertretung übernehmen. Der Vorsitzende hat von verdi die Aussage erhalten, dass der Stellvertreter kein Beamter sein muss, sondern auch ein Beschäftigter sein kann. Ist das in Ordnung? 2. Stellvertreter ist auch ein Beschäftigter. LPVG NRW findet hier Anwendung.
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#2

Die Frage ist in der Literatur umstritten. BVerwG Beschluss vom 19.8.2010 (6 PB 10.10) spricht wohl für die Sicht von ver.di.
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