Voraussetzung zur Einstufung in E6 als Hilfspolizeibeamter
#1

Hallo,

ich bin Hilfspolizeibeamter im ruhenden Verkehr, seit ein paar Monaten auch im Fließverkehr und ich werde nach E5 bezahlt. 
Mich interessiert, welche Voraussetzungen nötig sind, dass man in E6 einguppiert wird. Denn Kollegen aus Nachbargemeinden werden unter gleichen Voraussetzungen nach E6 bezahlt.

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Die Tätigkeitsmerkmale zur Entgeltgruppe 6 lauten:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert,

sowie

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)

Die Tätigkeitsmerkmale zu Entgeltgruppe 5 findest du hier: https://www.kommunalforum.de/e_5_tvoed.php
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#3

Ganz herzlichen Dank!!!
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