Voraussetzung für die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6
#1

Gibt es eine formale Voraussetzung für die Eingruppierung in die Gruppe TV-L 6? Welche persönlichen Voraussetzungen muss man mitbringen? Kann eine Höhergruppierung verwehrt werden, weil bspw. keine kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung vorliegt? 
Vielen Dank
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#2

Kommt auf den Abschnitt der Entgeltordnung an und ggf.die Fallgruppe.
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#3

Was meinen Sie mit Abschnitt der Entgeltordnung?
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#4

Ich bin nicht der Antwortende in Beitrag 2, Versuche es aber trotzdem mal.

Hier finden Sie die TV-L Entgeltordnung . Am besten mal herunterladen und reinschauen.

Darin sind verschiedene Abschnitte für unterschiedliche Tätigkeiten. Zum Beispiel 

Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen
2. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte
2.1 Apotheker
usw.

Zu welchem Abschnitt gehört Ihre Tätigkeit?

Falls es um Verwaltungstätigkeiten geht ist es dann "Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst".
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#5

Es geht um die Tätigkeitsbereich.

Die E6 gibt es ca. 50 mal in der Entgeltordnung mit ganz unterschiedlichen Beschreibungen:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/user...epage.pdf#

Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst

Daneben gibt es dann drei weitere Teile:
Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen

1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen
[...]
4. Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten,
Beschäftigte in Landesversorgungsämtern
[...]
6. Beschäftigte in der Forschung
7. Beschäftigte in der Forstverwaltung
8. Beschäftigte im Fremdsprachendienst
8.1 Konferenzdolmetscher
8.2 Überprüfer und Übersetzer
8.3 Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)
usw.
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