Voraussetzung Verbeamtung in MV
#1

Hallo zusammen, 
kann mir jemand sagen welche Voraussetzungen man in MV erfüllen muss um verbeamtet zu werden? In der Stellenausschreibung steht: Möglichkeit der Verbeamtung wenn alle Kriterien erfüllt sind. Was sind die Kriterien? 
Viele Grüße
Zitieren
#2

Hallo,

schau mal im Landesbeamtengesetz Mecklenburg Vorpommern (LBG M-V). Du brauchst normalerweise die Laufbahnbefähigung:

§ 12 Befähigung ( § 7 BeamtStG )
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die für die vorgesehene Laufbahn nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Laufbahnverordnungen vorgeschriebene fachliche Befähigung besitzt und in persönlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist.

§ 13 Laufbahn
(1) Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die derselben Fachrichtung und derselben Laufbahngruppe angehören.
(2) Es gibt folgende Fachrichtungen:
1. Justizdienst
2. Polizeidienst
3. Feuerwehrdienst
4. Steuerverwaltungsdienst
5. Bildungsdienst
6. Gesundheits- und sozialer Dienst
7. Agrar- und umweltbezogener Dienst
8. Technischer Dienst
9. Wissenschaftlicher Dienst
10. Allgemeiner Dienst
(3) Es werden zwei Laufbahngruppen eingerichtet. Die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe richtet sich nach der für die Laufbahn erforderlichen Vor- und Ausbildung. Zur Laufbahngruppe 2 gehören alle Laufbahnen, die einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraussetzen. Zur Laufbahngruppe 1 gehören alle übrigen Laufbahnen. Innerhalb der Laufbahngruppen gibt es abhängig von der Vor- und Ausbildung unterschiedliche Einstiegsämter. Die Ämter einer Laufbahngruppe sind regelmäßig zu durchlaufen. Sind die Voraussetzungen des § 14 Absatz 2 oder 4 erfüllt, brauchen nur die Ämter oberhalb des zweiten Einstiegsamtes durchlaufen zu werden. Ausnahmen von den Sätzen 6 und 7 sind in den Laufbahnverordnungen zu regeln. Sofern die Aufgaben von Ämtern oberhalb des zweiten Einstiegsamtes es erfordern, sollen diese nur mit Beamten besetzt werden, die die Voraussetzungen nach § 14 Absatz 2 oder 4 erfüllen.
(4) Innerhalb einer Laufbahn können fachspezifisch ausgerichtete Laufbahnzweige gebildet werden, soweit dies wegen laufbahnrechtlicher Besonderheiten notwendig ist. Die Laufbahnbefähigung wird durch die Einrichtung eines Laufbahnzweiges nicht eingeschränkt.

Eher theoretisch können auch andere Bewerber verbeamtet werden. Das kommt in vielen Bundesländern aber nur selten vor:

§ 17 Erwerb der Befähigung als anderer Bewerber
(1) In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer, ohne die vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, die Befähigung für die Laufbahn durch langjährige Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat, die nach Fachrichtung, Breite und Wertigkeit dem Aufgabenspektrum in der angestrebten Laufbahn entsprechen muss (anderer Bewerber). Dies gilt nicht, wenn eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch eine Regelung außerhalb des Beamtenrechts vorgeschrieben oder eine besondere Vorbildung oder Fachausbildung nach der Eigenart der Laufbahnaufgaben zwingend erforderlich ist.
(2) Der Landesbeamtenausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Unterausschuss stellt fest, ob der andere Bewerber nach Maßgabe des Absatzes 1 die Befähigung für die Laufbahn, in der er verwendet werden soll, besitzt. Unter Beachtung dieser Vorgaben stellt der Ministerpräsident die Befähigung für die Staatssekretäre fest.

Dazu gibt es auch noch Verordnungen, insbes. die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.
Zitieren
#3

Danke. Klärt man das am besten vor Arbeitsantritt oder erst wenn man dort schon eine gewisse Zeit arbeitet?
Zitieren
#4

Das solltest Du in der Bewerbung benennen, wenn es für dich relevant ist. Siehst Du denn so große Vorteile als Beamter?
Zitieren
#5

In der Bewerbung zu benennen hab ich verpasst. War schon zum Gespräch. Sind gerade in der Verhandlung. Meine Berufserfahrung in der freien Wirtschaft wird mir nicht voll anerkannt. Die Stelle interessiert mich, ist finanziell allerdings unattraktiv. Daher die Überlegung an mehr monatliches netto durch Verbeamtung zu kommen.
Zitieren
#6

(05.04.2021, 10:15)Gast schrieb:  In der Bewerbung zu benennen hab ich verpasst. War schon zum Gespräch. Sind gerade in der Verhandlung. Meine Berufserfahrung in der freien Wirtschaft wird mir nicht voll anerkannt. Die Stelle interessiert mich, ist finanziell allerdings unattraktiv. Daher die Überlegung an mehr monatliches netto durch Verbeamtung zu kommen.
Wie ist das denn ausgegangen? Magst du mal berichten?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Verbeamtung mit Verdachtsdiagnose MS
- Verbeamtung auf Lebenszeit während Mutterschutz
- Verbeamtung trotz MS


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers