Probezeit in Rheinland Pfalz Verbeamtung auf Lebenszeit
#1

Guten Abend!

Kann die Probezeit von 6 Monaten, die der Bund vorsieht, durch Landesrecht aufgehoben werden, sodass der Beamte sofort ins BV auf Lebenszeit berufen werden kann?
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#2

"Kann die Probezeit von 6 Monaten, die der Bund vorsieht, durch Landesrecht aufgehoben werden"
ja. Siehe § 10 Satz. 2 BeamtStG

"sodass der Beamte sofort ins BV auf Lebenszeit berufen werden kann?"
Unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 oder 5 LBG (RP)
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