Von Krank in Urlaub ?
#1

Mein Mann ist Beamter. Er war jetzt 11 Monate krank. (Diabetes, Sarkoidose, künstl. Knie Gelenk, usw.) Nun beabsichtigt er, zum Leidwesen seines Dienstherrn, wieder zu arbeiten. 
Er würde jedoch gerne erst seinen Urlaub aus letztem Jahr und diesem Jahr nehmen. Der Dienstherr sagt er müsse erst ein paar Wochen arbeiten. Im Internet finde ich zwar Urteile jedoch nur zu genehmigten Urlaubstagen. Im letzten Jahr wurde Ihm jedoch verwährt seinen Urlaub einzutragen. Da mein Mann sein 60 Lebensjahr vollendet hat, ist uns klar was der Dienstherr vor hat. Pensionierung. Hat von euch einer damit Erfahrung oder weiß ob er noch den Urlaub bevor er wieder in den Dienst eintritt nehmen kann?

Gruß Tini Icon_wink
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#2

Er kann Urlaub beantragen und wenn der Dienstherr diesen ablehnt kann man prüfen ob man klagt.
Der Dienstherr kann nach so langer Krankheit ggf. eine Untersuchung ob tatsächlich die Dienstfähigkeit vorliegt anordnen. (Ohne Dienstfähigkeit kein Urlaub.) Daneben dürfte man im Regelfall eine Eingliederung nach dem Hamburger Modell anstreben. Diese Eingliederung ist mit Urlaub unvereinbar.

Will dein Mann die Pensionierung?

Gab es ein BEM-Gespräch?
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#3

Die Ärztin vom BEV hält es durchaus für denkbar dass er wieder anfangen könnte zu arbeiten. Ja er möchte die Pensionierung, allerdings erst ab Dez.
Sein Teamleiter besteht darauf dass er seinen Urlaub ausgezahlt bekommt. Bloß da wird nach der Steuer nicht mehr viel von übrig bleiben.
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#4

Will er denn die Arbeit wieder aufnehmen? Dann kann er nach kurzer Arbeitsaufnahme den Urlaubsanspruch durchsetzen.

Eine Auszahlung des Urlaubsanspruch ist nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit bis zur Pensionierung besteht. Das ist das was die Teamleitung will?

Wobei die Arbeitsunfähigkeit anhält ist es eigentlich egal und es Bedarf ja auch keinen Urlaub. Man darf ja auch wegfahren etc. solange es die Krankheit nicht verschlimmert. Auch wenn man Steuerabzüge hat kann man dann die Urlaubsauszahlung mitnehmen.
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#5

Eine Auszahlung des Urlaubsanspruch ist nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit bis zur Pensionierung besteht. Das ist das was die Teamleitung will? Ja genau das ist es was die Teamleitung möchte.

Sie bieten Ihm nur eine Arbeitsaufnahme mit Wiedereingliederung an. Da er das nicht schaffen wird, wird wohl die Teamleitung gewinnen.
Schade aber was soll man machen. Dafür hat er 45 Jahre gearbeitet, keine Beförderung mehr in den letzten 20 Jahre und geht nun mit A 7 in den wohlverdienten Ruhestand mit 10,7 % Abzüge. Wegen 5 Monate.
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#6

Es sind keine 10,7 % sondern 10,8 % Abzüge und die bekommt man nicht nur "wegen 5 Monaten" vorzeitiger Pensionierung, sondern wegen 3 Jahren!

Pro Jahr werden 3,6 % abgezogen, der maximale Abzug beträgt 10,8 %. Diese Regelung ist für Rentner und Pensionäre gleich.
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