Von EG5 -> EG6
#1

Guten Tag zusammen.

Folgendes Bild gerade bei mir: Ich habe vor Kurzem meine Ausbildung beendet.
Habe dann meinen Vertrag bekommen mit EG5. Jetzt habe ich vor Kurzem mitbekommen, dass man einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kann.

Bedeutet das nun, dass ich auch diesen Antrag stellen kann auf EG6?
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#2

Die Antragstellung auf Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung ist nur für Beschäftigte möglich, die vor dem 31.12.2016 eingruppiert waren und bei denen sich nichts geändert hat. Wer einen Antrag stellen kann richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen. Es können nur bestimmte Vergütungsgruppen (BAT) einen Antrag stellen.
Ab 1.1.2017 erfolgen Eingruppierungen nur noch aufgrund der neuen Entgeltordnung. Ein Höhergruppierungsantrag aufgrund der EGO ist somit ausgeschlossen.
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