Von Besoldung A 12 zurück nach A 11?
#1

Hallo,
ich  beabsichtige aufgrund der enormen Belastung und einer längeren Erkrankung meine Funktion als Koordinatorin (Mitarbeit in der Schulleitung) an meiner Schule niederzulegen, so dass mein Stundendeputat wieder vollständig für den Unterricht zur Verfügung seht. Die Besoldungsstufe A 12 hatte ich vor einigen Jahren aufgrund der Koordinationsstelle erhalten. Werde ich nun in A 11 zurückgestuft oder gibt es da andere Möglichkeiten für mich dies zu verhindern? Ich bin verbeamtete Lehrerin in Hessen.
Vielen Dank für die Antworten.
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#2

(05.03.2024, 15:43)Gast schrieb:  Hallo,
ich  beabsichtige aufgrund der enormen Belastung und einer längeren Erkrankung meine Funktion als Koordinatorin (Mitarbeit in der Schulleitung) an meiner Schule niederzulegen, so dass mein Stundendeputat wieder vollständig für den Unterricht zur Verfügung seht.
Ich bezweifle, dass Du das so einseitig entscheiden kannst. Was sagt Dein Dienstherr dazu?
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#3

Mit meinem Dienstherrn habe ich noch nicht gesprochen. Bisher ist es nur ein Überlegung und ich bin jetzt in Kontakt mit dem Schwerbehindertenbeauftragten.
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#4

Eine "Rückernennung" ist außerhalb des Disziplinarrechts gegen Deinen Willen nicht möglich. Aber es kann sein, dass Dein Dienstherr darauf besteht, dass Du diese höherwertige Tätigkeit weiter ausübst. Im Rahmen Deiner beamtenrechtlichen Folgepflicht müsstest Du dem auch dem Grunde nach nachkommen. Gibt es zwingende Gründe, warum Du die Funktion als Koordinatorin nicht mehr ausüben kannst?
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