Besoldung
#1

Kann der Dienstherr einen Beamten auf eine höhere Besoldungsgruppe bzw. zwei Besoldungsgruppen höher umsetzen ohne Ausschreibung?
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#2

Es kommt darauf an. Es geht um die dauerhafte Übertragung eines Dienstpostens, der höher bewertet ist? Im Bereich der höheren B-Besoldung (politische Beamte) gibt es Sondersachverhalte. Etwas mehr Details und dann noch Hinweis auf das anzuwendende Beamtenrecht wären hilfreich.
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#3

Wenn es dir um die Ausschreibungspflicht geht:

Gemäß § 8 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) sind zu besetzende Stellen auszuschreiben. Bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss die Ausschreibung öffentlich sein. Das BBG gilt aber nur für den Bund.

In den Landesbeamtengesetzen gibt es meines Wissens keine Ausschreibungspflicht.

Bei uns (Kommune in NRW) werden Beförderungsstellen auch in aller Regel vom Bürgermeister nach Gutsherrenart besetzt, also weder extern noch intern ausgeschrieben. Man erfährt von den Umsetzungen auf Beförderungsstellen erst durch eine Rundmail des Personalamtes mit der Umsetzungsverfügung.
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#4

Landesbeamter einer Kommune in NRW
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#5

Landesbeamter oder Beamter einer Kommune?

Was genau ist die Maßnahme um die es geht? Man darf auch mehr als eine Zeile schrieben.
Es wird sich vermutlich niemand finden der alle denkbaren Konstellationen beschreibt und rechtlich einordnet. Entweder den konkreten Sachverhalt beschreiben oder darauf verzichten eine Einordnung zu bekommen.
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#6

Die Situation ist gentlich genau die gleiche wie sie gestern der der Beitrag um 20:04 Uhr im letzten Absatz ausdrückt!
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#7

Wobei in NRW hinsichtlich der Ausschreibung das Landesgleichstellungsgesetz relevant ist und nicht das Landesbeamtengesetz.
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