05.12.2021, 22:31
Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bei meiner Frage die wie folgt lautet.
Hat ein Feuerwehrbeamter auf Lebenszeit mit A9 Besoldung automatisch Anspruch auf A9 wenn er von Dienstherr A zu Dienstherr B wechselt?
Ich bin der Meinung Nein, aber wie verhält es sich dann mit dem Paragrafen 61 Landesbesoldungsgesetz NRW „Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel“?
Danke ✌🏼
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bei meiner Frage die wie folgt lautet.
Hat ein Feuerwehrbeamter auf Lebenszeit mit A9 Besoldung automatisch Anspruch auf A9 wenn er von Dienstherr A zu Dienstherr B wechselt?
Ich bin der Meinung Nein, aber wie verhält es sich dann mit dem Paragrafen 61 Landesbesoldungsgesetz NRW „Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel“?
Danke ✌🏼