Dienstherrenwechsel - Besoldung
#1

Hallo liebe Community,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bei meiner Frage die wie folgt lautet.

Hat ein Feuerwehrbeamter auf Lebenszeit mit A9 Besoldung automatisch Anspruch auf A9 wenn er von Dienstherr A zu Dienstherr B wechselt? 
Ich bin der Meinung Nein, aber wie verhält es sich dann mit dem Paragrafen 61 Landesbesoldungsgesetz NRW „Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel“?

Danke ✌🏼
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#2

Beim "Dienstherrenwechsel" (Versetzung) wird das bestehende Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherren mit allen Rechten & Pflichten fortgesetzt, dementsprechend bleibt auch das Statusamt und damit die Besoldung gleich.

Anders kann es ggf. sein, wenn man "raubernannt" wird oder seine Entlassung beim alten Dienstherren beantragt um dann beim neuen neu verbeamtet zu werden. Das klärt man ja aber vorher ab und kann dann bei schlechteren Konditionen darauf verzichten...
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