Hab gerade mal nachgeschaut, bei uns bekommen MA des Vollstreckungsbereichs sogar nur die EG 5...
Beatrix
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Moin,
entscheidend ist der Anteil der selbstständigen Tätigkeiten. Das LAG Hamm hat sich ausführlich mit dem Vollstreckungsdienst im Außendienst in seiner Entscheidung vom 01.08.2001 - 18 Sa 1700/99 beschäftigt. Für den Außendienst wurden diese in der Entscheidung nicht/nur unwesentlich bestätigt. Höher als EG 5 eingruppierte Stellen haben in der Regel auch einen Teil des Innendienstes.
Viele Grüße
1887