Hallo, bin ich nach TÖVD verpflichtet meinen Arbeitgeber über den Erhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente, welche auf 3 Jahre befristet ist, zu informieren?
Was ist denn der Plan? Du willst trotz voller Erwerbsminderung weiter arbeiten?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber über den Erhalt des Bescheids zu unterrichten. § 33 (2) Satz 2 TVöD ["Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten"].