Warum muss der ehrliche Finder, der einen Geldbetrag zum Fundbüro bringt, eine Verwaltungsgebühr zahlen?
Für den Verwaltungsaufwand bei der Herausgabe von Fundsachen dürfen Kommunen Gebühren verlangen. Die reine Abgabe von gefundenem Geld im Fundbüro ist für den Finder gebührenfrei. Für den Finder kann also nur eine Gebühr anfallen, wenn sich der Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nicht meldet, und der Finder das Eigentum an dem Fund erwirbt.