Verwaltungsfachwirt und jetzt?
#1

Hallo Zusammen,

ich bestreite zur Zeit meine Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt (AL2). Jedoch merke ich dass mein innerer "Lerntrieb" noch nicht gesättigt ist Smile..

Leider hab ich noch nicht wirklich die Idee was folgen könnte. (Habe kein Abitur). Vielleicht weiß da jemand was?

Grüße
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#2

zu diesem Thema gibt es bereits zig Threads.... Bitte einfach mal im Forum stöbern... Eine befriedigende Antwort wurde bisher noch nicht gefunden...
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#3

Na Studieren natürlich. Heutzutage - auch ohne Abi - mit deinen Fachwirt möglich.
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#4

(03.01.2013, 14:37)Gast schrieb:  Na Studieren natürlich. Heutzutage - auch ohne Abi - mit deinen Fachwirt möglich.



Welcher Studiengang ist genau möglich ohne Abi und wo (Bayern möglich?) oder per Fernstudium, am besten "neben" der Arbeit.

Weißt du hierzu was?

Vielen Dank

VG
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#5

Das kommt auf die Schule an. Bin selber aus NRW. Weiß nicht wie das in Bayern aussieht. Hier gibt es zum Beispiel die Hochschule für Ökonomie und Management. Verschiedenste Studiengänge, z.B. Business Administration, Steuerrecht etc... sind hier mit dem Fachwirt möglich.
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#6

Sind das Bachelor oder Master-Studiengänge?
Bei uns in Bayern wird der AL2 in 2 Jahren bei der Bayerischen Verwaltungsschule absolviert und man erhält Zeugnis/Urkunde über den Verwaltungsfachwirt.
Der Abschluss AL2 (Fachwirt) wird ja theoretisch mit dem Bachelor und Meister auf eine Ebene gesetzt soviel ich weiß, aber um an Master-Studiengängen teilzunehmen wird bei fast allen Unis ein Bachelor-Studium vorausgesetzt.

Dieses denke ich ist nicht lohnenswert, da es meistens ca. 6 Jahre dauert und auch dementsprechend kostet (< ca. 10.000€)?
Und dann noch den Master, ca. 2-3 Jahre und auch dann ca. 2-3000€...
Auch ist es schwer, dies neben der Arbeit zu absolvieren...

Kennst du irgendwelche Fernstudiengänge, die Möglichkeiten anbieten Studiengänge "neben" der Arbeit zu absolvieren?

VG

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#7

Der AL II ist der Zugang zu den Stellen des „gehobenen Dienstes“. Die nächste Stufe wäre der „höhere Dienst“. Welche Stellen gibt es bei deinem Arbeitgeber die dem „höheren Dienst“ zugeordnet sind?

Alles nach dem AL II ist vergeudete Zeit. Habe selbst ein Studium zum Verw.-Betriebswirt an der VWA nach dem AL II absolviert.

Geh lieber in die Disco.
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#8

(07.01.2013, 17:56)Andechser schrieb:  Der AL II ist der Zugang zu den Stellen des „gehobenen Dienstes“. Die nächste Stufe wäre der „höhere Dienst“. Welche Stellen gibt es bei deinem Arbeitgeber die dem „höheren Dienst“ zugeordnet sind?

Alles nach dem AL II ist vergeudete Zeit. Habe selbst ein Studium zum Verw.-Betriebswirt an der VWA nach dem AL II absolviert.

Geh lieber in die Disco.



Bei meinem Arbeitgeber (kreisfreie Stadt) gibt es einige Stellen im höheren Dienst, nicht nur Leiter stellen, Referatsleiter, Stadtdirektoren...

Außerdem: Wer sagst dass ich bei meinem Arbeitgeber denn bleiben muss?

Den Verwaltungsbetriebswirt kann man bei der Bayerischen Verwaltungsschule nach dem Al2 ohne weiteres auf 13 Monaten machen, läuft da aber ohne Studioum und ich denke dass dieser nicht mit einem Studium bei uns gleichgestellt wird, also auch keine Befähigung für den Höheren Dienst...
http://www.bvs.de/fortbildung/weiterbild...6e68aafbeb

"Geh lieber in die Disco."
Wahnsinns Spruch, wie alt bist du?
Wenn du keinen nützlichen Beitrag schreiben kannst, dann lass es...P033

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#9

Meister_Kajo, am besten fragst du da mal bei der BVS nach, ansonsten mal bei der Fernuni Hagen gucken Smile
Bayern is so weit ich weiß noch nicht so weit, dass es hier Studiengänge gibt, die man mit dem AL2 machen darf...
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#10

Da bin ich wohl einem „Profi“ auf den Schlips getreten.
War nicht meine Absicht.
Sorry.
Lass dir von einem alten ALII ler sagen, dass diese Ausbildung vollkommen ausreichend ist. Schau dich doch mal in deiner Stadtverwaltung um. Es gibt keine Angestellten ohne Hochschulstudium ab E 13. Bis E 12 kommst du auch mit dem AL II.
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#11

Zitat:Schau dich doch mal in deiner Stadtverwaltung um. Es gibt keine Angestellten ohne Hochschulstudium ab E 13. Bis E 12 kommst du auch mit dem AL II.

Naja, das stimmt vielleicht bei euch aber bei uns gibt es auch E14er mit nem FH-Abschluss. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und der muss nicht mal tarifwidrig sein.

Gruß
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#12

(08.01.2013, 21:35)keineAhnung schrieb:  
Zitat:Schau dich doch mal in deiner Stadtverwaltung um. Es gibt keine Angestellten ohne Hochschulstudium ab E 13. Bis E 12 kommst du auch mit dem AL II.

Naja, das stimmt vielleicht bei euch aber bei uns gibt es auch E14er mit nem FH-Abschluss. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und der muss nicht mal tarifwidrig sein.

Gruß

Moin,

das ist dann aber eher nicht der Verwaltungsmensch (es sei denn er ist über die Politik gekommen). Bei bestimmten Technikern und anderen Spezialisten haben wir das auch. In der Regel können die allerdings über excellente Erfahrungen im Beruf verweisen.

Grüße
1887
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#13

Doch, 100% Verwaltung und hat nichts mit der Politik am Hut.

Es gibt einfach immer Sonderregelungen (und wie gesagt, die müssen nicht mal tarifwidrig sein), die das ermöglichen. Das ist dann aber auch keine "Tuen wir den mal was gutes"-Entscheidung sondern eindeutig auf die Leistung des Kollegen zurückzuführen. Zudem darauf, dass man derartigen Mitarbeitern Gründe gibt, sich nicht weg zu bewerben.

Da gibt es noch weitaus bessere Klopper, da schlackert man mit den Ohren, wenn man sieht was so alles möglich ist :-D

Gruß
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