Verwaltungsfachwirt oder?
#1

Hallo!
Ich arbeite seit 4 Jahren in der Verwaltung im öD TV-L E6 (Ausbildung Bürokauffrau) und möchte mich per Fernunterricht weiterbilden. Habe bereits viel gegoogelt, finde aber keine offizielle Seite, Beratungsstelle oder Ansprechpartner. Da ich noch keine Festanstellung habe, werde ich wohl kaum vom Arbeitgeber Unterstützung bekommen. Was habe ich für Möglichkeiten? Studium, ALII, Verwaltungsfachwirt? In erster Linie geht es mir um eine höherwertige Ausbildung für den Fall, dass ich mich für eine Stelle im Gehobenen Dienst o.ä. bewerben möchte.

Gibt es für Weiterbildungsfragen eine Beratungsstelle? Für Bayern?

Dankbar für jede Unterstützung O030
Grüße
tanja
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#2

Halli-Hallo! Das ist im Öffentlichen Dienst alles nicht so ganz einfach. Man müßte etwas mehr wissen, was Du z.B. machst, welche Vorbildung Du hast etc. Also, in jedem Falle benötigst Du mal Abitur bzw. zumindest Fachabitur, wenn Du es Dir antun möchtest, ein FH-Studium zur Erlangung der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst zu machen. Das kann man grundsätzlich nicht nebenher machen. Da mußt Du zum Inspektor-Anwärter ernannt werden und 3 Jahre Studium absolvieren an einer offiziellen FH für öffentliche Verwaltung. Wenn Du darüber nachdenkst, auf der Schiene der tarifrechtlich Beschäftigten (also Arbeitnehmer mit privatrechtl. Arbeitsverträgen) weiterzufahren und die A-II-Prüfung zu machen, der kleine Hinweis: Ohne A-I ist das mega schwer zugelassen zu werden. Sehr wahrscheinlich werden sie Dir den Abschluß als "Bürokauffrau" nicht als gleichwertige Ausbildung (VFA) anerkennen. Eines mußt Du auch wissen, es besteht keine Möglichkeit mit einer A-II-Prüfung, eine Verbeamtung zu erreichen. Das kannst Du schwerpunktmäßig vergessen. Aus eigenem Antrieb heraus, könntest Du's lediglich mit einem Hochschulstudium probieren. Dann kommt es darauf an, welche Verwaltungsbereiche Dich am Meisten interessieren. Mit abgeschlossenem Studium (relative gute Zensuren vorausgesetzt) besteht ein Hoffnungsschimmer, die Laufbahn des gehobenen Dienstes einschlagen zu können und sogar in den höheren Dienst zu gelangen. Denk auch immer dran, als Verwaltungsfachwirt (A-II) hast Du keinen Anspruch auf mehr Geld. Es kommt immer auf die Stelle an, auf der Du arbeitest. Und vergiß nicht das Problem, dass man heutzutage richtig schön genarrt wird, wenn man, zwecks beruflicher Verbesserung, von einer auf die andere Verwaltung wechseln möchte. Dann kriegste gleich mal die Vergütung gekürzt, das macht in vielen Fällen 300,00 EUR bar Cash oder sogar mehr pro Monat aus. Ich hoffe, ich konnte Dir mit den Tipps weiterhelfen. Falls noch mehr Fragen hast, einfach posten. Kannst auch mal gezielt Kontakt aufnehmen mit unserer "Auenlandbewohnerin" hier. Die hat voll den Plan von vielen Dingen. Kollegiale Grüße: Haegar
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#3

Auch ja, und noch etwas: Meines Wissens befindet sich die sog. FHÖV für Bayern in Hof/Saale (Oberfranken). Das ist die zentrale FH für Öffentliche Verwaltung bzw. die zentrale Verwaltungsschule oder wie es Neudeutsch heißt: Staatl. und/oder Kommunales Studieninstitut. Vielleicht findest bei denen was auf der Homepage oder so. Früher gab es ein interessantes Medium, die Schwarzsche Vakanzenzeitung. Da standen immer allerhand freie Stellen und auch Ausbildungsstellen drin. Viel Glück:-) Haegar
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#4

Hi Haegar,
vielen Dank für die vielen Infos. Also eine Verbeamtung kommt glaub ich nicht mehr in Frage da ich bereits 45 bin. Ich hatte aber gehofft, dass ich mit meinen vielen Jahren Berufserfahrung als Sachbearbeiterin und meinen 4 Jahren in einer Verwaltung evtl. den ALII machen kann. Vielleicht muss ich erst den ALI machen aber ich bin ja bereits im mittleren Dienst. Das Fernstudium zur Verwaltungsfachwirtin bei GIBT klingt eigentlich machbar. Sowas gibt es in Bayern nicht? Für mich kommt eigentlich nur Fernunterricht in Frage, da ich arbeite und vor meiner Festanstellung bestimmt vom Arbeitgeber keine Unterstützung bekomme. Dass der Arbeitgeber Arbeiter für eine Fortbildung vorschlagen kann, Auswahlverfahren, Kostenübernahme usw ist für mich noch alles unklar. Wer kann mich da beraten, wenn ich meinen Vorgesetzten noch nicht über meine Pläne informieren möchte? Oder wie funktioniert das alles?

lg
tanja
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#5

Alles klar! Wie gesagt, es ist schwierig. Denn wenn Du sowas auf eigene Faust angehst und irgendwelche Kurse etc. belegst, auch Prüfungen machst, muß eine öffentliche Verwaltung diese nicht unbedingt anerkennen. Du hättest dann Zeit und Geld zum Fenster hinaus geschmissen. Ich würde Dir empfehlen, Dich mit der ganzen Problematik vertrauensvoll an Eueren Personalratsvorsitzenden zu wenden. Vielleicht kann man da bei einem gemeinsamen Gespräch eine Lösung finden. In jedem Fall würde ich mich, an Deiner Stelle an die Gewerkschaft wenden. Sofern Du selber keiner angehörst, bitte einfach den PR einmal, die Sache bei Ver.di oder beim KOMBA zu thematisieren. Ich weiß aus Erfahrung, dass andere Bürojobs der VFA-Ausbildung nicht gleichgesetzt werden. Und nochwas, mach Dir nichts vor, der A-II-Lehrgang und die A-II-Prüfung sind kein Zuckerschlecken. Da geht's voll ab. Viele verschätzen sich und denken, das wäre ein Kindergeburtstag, aber so ist's beileibe nicht. Trotzdem, drücke Dir fest die Daumen:-) Glück auf: Haegar
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#6

Hi nochmal:-) Ich habe mir das mal kurz angeschaut und warne Dich vor voreiligen Entscheidungen. Es ist höchst fraglich, inwieweit so etwas später anerkannt wird. Du zahlst ne Menge Kohle und hast am Ende in die Röhre geguckt. Also, folge meinem Rat!!! Nimm Kontakt zum PR auf und kläre die Feinheiten über die Gewerkschaft. Erst, wenn Du glasklar Bescheid darüber weißt, inwieweit überhaupt eine Anerkennung erfolgen kann (Du hast die A-I nicht-dran denken!) und wie die Nummer kostenmäßig ausschaut (steuerliche Absetzbarkeit, evtl. Förderungen über die Bundesanstalt etc.) und ob es Dir später beruflich wirklich einen Vorteil bringt, kannst Du entscheiden, ob Du Dir das antust oder es sein läßt. Viel Glück:-) Haegar
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#7

Hallo Tanja,

hab das mal kurz überflogen was du geschrieben hast.... Der richtige Ansprechpartner in Bayern wäre die Bayerische Verwaltungsschule in München - kurz BVS - hier findest du die Antworten auf deine Fragen!
Mit 45 Jahren brauchst du keinen Al II mehr machen - wenn das vierzigste Lebensjahr vollendet ist, ist man von der Prüfungspflicht befreit (siehe Anlage 3 zum BAT § 3 Ausnahme von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht)

Gruß
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#8

Gilt das mit dem Entfallen der Prüfungspflicht auch fürs Land? Und auch, wenn man gar keine Verwaltugnsausbildung hat für den geh. Dienst? Zumindest letzteres kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß, daß man ohne A I ab 40 auf Verwaltungsstellen kann, aber auch auf welche E9-E12? Das wage ich zu bezweifeln.
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#9

Moin,

es ist richtig, dass man mit über 40 in die EG 5-12 ohne erfolgreich absolvierte Prüfung I oder II eingruppiert werden kann. Zunächst muss man jedoch eine entsprechende Stelle haben. Wird diese mit Prüfungserfordernis im Anforderungsprofil ausgeschrieben, wird man auch mit vollendeten 40 Lebensjahren keine solche Stelle bekommen.

Grüße
1887
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#10

Da viele Verwaltungen auf die Doppik umsteigen wäre Betriebswirt auch eine Alternative...

Maik
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