Verwaltungsfachwirt*in (Verwaltungslehrgang II) oder Studium zum Stadtinspektor?
#1

Hey alle zusammen Smile

Ich muss mich zwischen einer verkürzten Ausbildung Abschluss: Verwaltungsfachwirt*in (Verwaltungslehrgang II) und einem Studium zum Stadtinspektoranwärter entscheiden.
In beiden Fällen wird man doch im gehobenen Dienst eingesetzt? Zu was würdet ihr mir raten? Die Ausbildung dauert nur 1,5 Jahre und das Studium 3 Jahre. Verdient man im Endeffekt dasselbe und sind die Aufstiegsmöglichkeiten identisch?

Lieben Gruß
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#2

Die Verwaltungslehrgang II beinhaltet regelmäßig nicht die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst. Er ist primär für den Einsatzbereich als Tarifbeschäftigte. Es hängt vom Dienstherren/Arbeitgeber ab welche Vor- und Nachteile welcher Abschluss hat. Grundsätzlich ist das Studium eine fachlich fundiertere Qualifikation als insbesondere der Direkteinstieg in den Verwaltungslehrgang.
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#3

(17.02.2021, 18:10)Gast schrieb:  Die Verwaltungslehrgang II beinhaltet regelmäßig nicht die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst. Er ist primär für den Einsatzbereich als Tarifbeschäftigte. Es hängt vom Dienstherren/Arbeitgeber ab welche Vor- und Nachteile welcher Abschluss hat. Grundsätzlich ist das Studium eine fachlich fundiertere Qualifikation als insbesondere der Direkteinstieg in den Verwaltungslehrgang.

Danke dir. Also würdest du mir eher zum Studium raten?
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#4

Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Einen Rat kann ich da nicht geben.
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#5

Hey, ich bin in der selben Situation und muss mich auch zwischen den beiden Optionen entscheiden. Welche Vor und Nachteile gäbe es denn? Könntest du die wichtigsten Aspekte, die man berücksichtigen sollte nennen? Das wäre super lieb 😊
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#6

Hey, ich bin ebenfalls in der selben Situation. Ich tendiere eher zum Studium wegen der Verbeamtung. Außerdem kann man nach dem Studium denke ich in mehreren Bereichen und in den verschiedensten Städten eingesetzt werden. Der Verwaltungslehrgang II ist ja meist spezifisch auf die Städte zugeschnitten. Ich glaube auch, dass man durch das Studium höhere Aufstiegsmöglichkeiten wahrnehmen kann.
Ich bin mir irgendwie unsicher.
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#7

Hallo,

keine Frage: Studium! Es handelt sich dabei um eine weitaus fundiertere Ausbildung mit einem vollwertigen Bachelor-Abschluss, auf dem später ein Master-Studium an der Universität folgen kann. Der Verwaltungslehrgang II ist und bleibt ein eine Qualifizierungsmöglichkeit ohne akademischen Abschluss. Die Aufstiegsmöglichkeiten von Beamten sind nicht zu vergleichen mit denen von Angestellten.

Dazu kommt die Unkündbarkeit des Beamten nach einer Probezeit von 3 Jahren, die ein Angestellter gem. § 34 TVöD erst frühestens ab einem Alter von 40 Jahren und nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst bekommt und das auch nur, wenn er die 15 Jahre beim ein und demselben Arbeitgeber ist (ein Wechsel zu einer anderen Kommune und die Zeit fängt wieder bei 0 an).

Daneben hat der Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht, aus der sich auch das Alimentationsprinzip ergibt, worduch Beamte (und bei Bedarf auch deren Familie) privat krankenversichert sind.

Die Besoldung ist nach Abzug aller Kosten regelmäßig auch höher und die Pension beträgt 71,75 % der letzten Bezüge (z. B. dann 71,75 % von A 13). Bei Angestellten errechnet sich die Rente hingegen aus dem gesamten Zeitraum der Einzahlungen. Wenn man als Angestellter zwischendurch arbeitslos ist oder erst sehr spät Karriere macht, führt also die lange Zeit im niedriger entlohnten Zeitraum zu einer niedrigeren Rente während bei Beamten ausschließlich die Höhe der Bezüge relevant ist, die sie die letzten beiden Jahre vor Eintritt in den Ruhestand gehabt haben.

Da diese Unterschiede immer wieder zu Differenzen zwischen Beamten und Angestellten führen, möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass dies nur eine sachliche Gegenüberstellung der Fakten sein soll. Dass Angestellte nicht weniger gebildet oder geeignet für höherwertige Tätigkeiten sind, steht völlig außer Frage und ich möchte auch keinem Angestellten damit vor den Kopf stoßen.

Nachteil bei Beamten: Streikverbot und 41 anstatt 39 Wochenarbeitsstunden (je nach Bundesland). Dafür bekommt man immerhin eine wohlklingende Amtsbezeichnung :O)
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#8

Vorsorglich ein wichtiger Hinweis:

Der Abschluss des Verwaltungsstudiums garantiert keinesfalls eine spätere Einstellung im Beamtenverhältnis, sondern ermöglicht diese lediglich. Abgesehen von Großstädten und einigen sonstigen Ausnahmefällen werden auch Stellen im gD im kommunalen Bereich seit über 20 Jahre zumeist im Angestelltenverhältnis besetzt. Ob es letztlich dem Angestellten oder dem Beamten besser geht, kann und will ich (Diplom-Verwaltungswirt im Angestelltenverhältnis) nicht beurteilen.

Richtig ist natürlich trotzdem, dass das Verwaltungsstudium mehr Türen öffnen kann als der Angestelltenlehrgang II.

Allerdings dürfte es wohl so sein, dass man während des Verwaltungsstudiums nur Anwärterbezüge erhält, während der Angestelltenlehrgang II berufsbegleitend bei voller Gehaltszahlung erfolgt. Das sollte ggf. noch mit dem Dienstherrn abgeklärt werden.
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#9

Hast du dich inzwischen entschieden? Und wenn ja, wofür?
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