Verwaltungsfachwirt = Fachhochschulreife???
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite zur Zeit bei einer Kommune in NRW. Nachdem ich meine Fachoberschulreife erworben habe, habe ich dort eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht.
In diesem Jahr möchte ich den AL 2 beginnen.

Wäre der Titel des Verwaltungsfachwirten, den ich nach erfolgreichem Abschluss inne hätte, gleichzusetzen mit der Fachhochschulreife???

Danke im Vorraus. Ich wüsche noch einen erfolgreichen Arbeitstag
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#2

Worauf zielt denn die Frage ab? Du bist dann im Prinzip Meister, wenn man das mal so analog zu technischen Berufen sagen will. Ich glaube, dass ist aber nur ein "internen" Lehrgang, so dass du keine offizielle Bezeichnung ala Dipl. Verwaltungsfachwirt (FH) bekommst.
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#3

Hallo,

zumindest bei uns in Bayern wird der Verwaltungsfachwirt (noch) nicht als FH-Abschluss anerkannt.

Man ist aber guter Dinge, dass dies in den kommenden Jahren gelockert werden soll (hat unser Personalreferent jedenfalls immer behauptet).
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#4

Hallo Leute,

das, und lockern??? Glaubt Ihr doch wohl selber nicht. Gerade jetzt, wo sie die alte Hierarchie wieder aufleben lassen. No way! Nachdem es schon keine Angestellten, sondern nur noch tariflich Beschäftigte gibt, darf niemand damit rechnen, dass unser Stand den königlichen oder gar kaiserlichen Beamten gleichgesetzt wird. Wer es dennoch glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Kollegiale Grüße: Haegar
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#5

Fachhochschulreife ist kein Fh Abschluss!!
Eure Antworten haben leider nichts mit der Eingangsfrage zu tun.
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#6

ja, stimmt!!!

habe mich im Betreff vertan. Meine die Fh-Reife... nicht den Fh-Abschluss
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#7

der Betreff wurde jetzt von mir geändert!
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#8

Also bei uns, in MV, wird zwischen dem AL II und dem Verwaltungsfachwirt ebenfalls nochmal differenziert...
Bei uns ist nämlich der A II-Lehrgang nicht das Gleiche wie der Verwaltungsfachwirt...bei dem AL II hast du zwar ähnliche Kenntnisse erworben, hast aber keinen offiziellen Titel damit erworben...das ist quasi so, als wenn du irgendein Seminar machst. Du kriegst ein "bestanden-Zertifikat" und das wars. Beim Verwaltungsfachwirt hingegen führst du nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung auch diesen Titel, den du beim A II-Lehrgang wie gesagt nicht hast...
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#9

In NRW hat man nach bestandener Prüfung des AL II gleichzeitig den Titel Verwaltungsfachwirt/in inne.
Damit besteht dann auch die Möglichkeit auch ohne Abitur z. B. Jura zu studieren.
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#10

Finde ich ehrlich gesagt ein bischen unlogisch, da der A II - Lehrgang erstens weniger kostenintensiv ist und zweitens kürzer ist, als der Verwaltungsfachwirt. Aber gut, scheinbar gibts da von Land zu Land noch Unterschiede.
Fraglich ist nur, ob ein zB in NRW erworbener Titel auch in MV anerkannt wird als solcher...
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