Verwaltungsangestelltenlehrgang
#1

Hallo....

ich habe 1997 einen B300 absolviert. Ich bin Beamtin im mittleren Dienst. Jetzt soll ich nochmals den A1 Lehrgang besuchen. Ich werde dieses Jahr 51 Jahre alt. Muss ich mich noch Prüfungen unterziehen???

M.
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#2

Was ist B300? Als was arbeitest Du denn? Wenn Du in die Verwaltung willst, wirst Du den A I vermutlich machen müssen, wenn Du keine Verwaltungsausbildung hast. Zwingen kann dich natürlich niemand, aber dann gibt's halt auch keine Stelle in der Verwaltung.
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#3

Ich komme aus der freien Wirtschaft und möchte mich im öD bewerben.
Hast du evtl genauere Infos zum A I-Lehrgang bzw B 300? Ich finde dazu im Internet nix Brauchbares.
Danke.
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#4

Da mit 40 Jahren die Prüfungspflicht entfällt, braucht man keinen A I. Natürlich kann es sein, daß der Arbeitgeber Stellen aber nur an Leute vergibt, die den Lehrgang haben. Man kann ja niemanden zwingen, Dich ohne Lehrgang einzustellen, wenn er jemanden mit Lehrgang will.

Was B300 ist, hast Du immer noch nicht beantwortet.
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#5

Das die Prüfungspflicht entfällt wollen die meisten aber nicht wissen.
Hier ist ohne A1 EG 8 nicht möglich (persönliche Voraussetzungen fehlen).
Außer es sind bestimmte Stellen, wo nur eine kfm. Ausbildung Voraussetzungen ist, ansonsten keine Chance.
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