Vertretung durch Kündigung
#1
Question 

Kann mir jemand vielleicht helfen und mir die Richtlinien einer Vertretung erläutern? Ich vertrete bzw. ersetze seit Anfang diesen Jahres eine Kollegin, die zuerst krank war und anschließend gekündigt hat. Jetzt habe ich bei meinem Chef eine Höhergruppierung beantragt, die er mit der Begründung (ich mache ja die Stelle nicht vollwertig, und ich bin ja bereits am Limit angelangt) zurückgewiesen hat.
Wie lange muß ich eine Vertretung machen um gehaltsmäßig etwas anfordern zu können (möchte nur noch dazusagen, dass ich einen neuen Kollegen bekomme, aber erst nächstes Jahr im März) somit mache ich die Vertretung plus meine eigene Stelle über 1 Jahr.
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#2

Hallo Blubber12,

schau mal in den § 14 TVöD - Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
Nach einer einmonatigen Ausübung der Tätigkeiten müsste dir eine persönliche Zulage für den vergangenen und jeden weiteren Monat gewährt werden..
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