Vertretung ablehnen
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Vertretung einer Kollegin (für Urlaub/Krankheit) übernommen, weil ihre eigentliche Vertretung im Mutterschutz ist.
Ich selbst habe für meine Arbeit keine Vertretung (Kulturamt) und muss mich schon immer nach den Kulturveranstaltungen meines Ressorts richten, wenn ich Urlaub machen möchte. Nun muss ich mich auch noch nach der zu vertretenden Kollegin richten.

Kann ich, auch bedingt durch höheres Arbeitsaufkommen (Kultur startet wieder), diese weitere Vertretung ablehnen?

Freundliche Grüße
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#2

Grundsätzlich nicht.
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