Verteilungsschlüssel Leistungsentgeld TVÖD Kommune Hessen
#1

Hallo Zusammen,
Gibt es einen festgelegten Verteilungsschlüssel für das Leistungsentgeld im TVÖD, Kommune Hessen? (Vollzeitbeschäftige, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte) oder kann das jede Kommune selbst festlegen?
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#2

Jede Kommune kann eigene Regelungen treffen.
Wir haben zu den ganzen leistungsbezogenen Gehaltsbestandteilen eine umfangreiche Dienstvereinbarung "Leistungsentgelt" für die drei Möglichkeiten "Leistungsprämie" (jährlich mit Abschluss von Zielvereinbarungen und deren Abrechnung und Dokumentation dazu sowie Aufteilungsschlüssel), "Leistungszulage (einmalig für besonders herausragende Leistungen) und vorzeitige Stufenaufstiege...

Beatrix
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#3

Die Regelungen zum Leistungsentgelt dürfen Teilzeitbeschäftigte (auch geringfügig Beschäftigte sind teilzeitbeschäftigte) nicht benachteiligen. Getrennte Verteilungsschlüssel dürften die Ausnahme sein und wären rechtlich eher problematisch.
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#4

Ein Verteilungsschlüssel ist zulässig. Dies wird in § 24 Abs. 2 und § 18 Abs. 4 Satz 7 TVöD geregelt.
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#5

Das hätte ich nicht als Verteilungsschlüssel gesehen. Eine Berechnung auf der Basis des Zeitanteile ist natürlich zulässig. Ich hatte es so interpretiert, dass es um getrennte Töpfe für die drei gruppen geht. Kommt also darauf an was der Fragen genau meint.
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