Versorgungsausgleich
#1

Hallo
Nach 34-jähriger Ehe ist mein Mann vor ca. 1 Jahr verstorben und ich erhalte eine Witwenrente. Nun wird mir der Versorgungsausgleich für die 1. (damals geschiedene) 1.Ehefrau abgezogen, obwohl diese inzwischen auch vor etwa 1 Jahr gestorben ist. Man zieht mir also den Versorgungsausgleich für eine Tote ab. Kann das richtig sein?
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#2

Ist doch klar - beide haben einen Anspruch auf z. B. 50 %.
Wenn einer der beiden stirbt, entfällt der Anspruch, da diese 50 % ja nie ihnen zugestanden hätten.
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#3

Der Abzug ist ärgerlich aber dennoch rechtlich nicht zu beanstanden.

Im Rahmen des seinerzeitigen Versorgungsausgleiches ist dieser Anspruch auf die 1. Ehefrau übergegangen und Bestandteil ihrer Rente geworden.
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#4

Danke, sehe jetzt klarer. Gerecht finde ich es zwar nicht, aber da kann man wohl nichts machen.

Als die 1. Ehefrau noch lebte, hatte ich es auch verstanden. Aber daß nach ihrem Tod der Staat den Betrag einbehält, war mir irgendwie nicht verständlich.

Danke nochmals für die Antworten.
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#5

Stellen wir uns vor ihr Mann hätte der neuen Frau sein ganzes Geld gegeben / "vermacht" und besitzt keinerlei Angehörige. Auch dann würde das Geld an den "Staat" gehen. Und nicht zurück in die Hände der Ex-Frau.
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#6

Danke für die Mühe. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß man als 2.Ehefrau bestraft wird. (34 Ehejahre, standesamtlich und kirchlich verheiratet).....
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#7

Das deutsche Familienrecht ist "einmalig"...
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#8

"einmalig".......DANKE für Ihren Humor! Sie haben es doch tatsächlich geschafft, mich obwohl wieder einmal bettlägerig (Polyarthritis) zum Lachen zu bringen,welches mir schon sehr vergangen war.....
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#9

Einen interessanten Beitrag zum Thema "Versorgungsausgleich bei Tod des Ausgleichsberechtigten" gibt es unter
http://www.mayer-kuegler.de/single-post/...-13-R-914R
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#10

(16.01.2017, 15:58)Gast schrieb:  Einen interessanten Beitrag zum Thema "Versorgungsausgleich bei Tod des Ausgleichsberechtigten" gibt es unter
http://www.mayer-kuegler.de/single-post/...-13-R-914R
Der Versorgungsausgleich wird nicht rückgängig gemacht, er wird ausgesetzt. Und dies auch nur bei der Altersrente. 
Wenn die Geschiedene verstorben ist und der VA beim Ehemann ausgesetzt wurde, dann greift dieser auch wieder wenn aus der Altersrente des Ehemannes eine Hinterbliebenenrente bezogen wird. Eben so, wie es bei der Fragestellerin der Fall ist.
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#11

In gewissen Konstellationen kommt nach derzeitiger Rechtslage nicht nur eine Aussetzung, sondern auch eine "Rückgängigmachung" des Versorgungsausgleichs für die Zukunft in Betracht, wenn der/die Begünstigte verstorben ist, siehe http://www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod
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#12

Wohl dem, der also nicht verheiratet ist?! Oder halt, es muss da Vorteile geben, ansonsten hätten doch so Typen wie Kohl und Münte nicht als alte Knacker nochmals ein mindestens 30 Jahre jüngeres Püppchen geheiratet...Crazy World...
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