07.12.2015, 09:45
Hallo zusammen,
bei den Versorgungsabschlägen in NRW gibt es ja die unterschiedlichsten Regelungen und auch einige Ausnahmen.
Folgenden Fall kann ich aber nirgends finden:
Wenn jemand 45 Dienstjahre vollendet hat und auf Antrag mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen will, werden die Abschläge dann nur bis zum 65. Lebensjahr oder bis zur Regelaltersgrenze berechnet?
Vielleicht kann jemand helfen?
Vielen Dank
bei den Versorgungsabschlägen in NRW gibt es ja die unterschiedlichsten Regelungen und auch einige Ausnahmen.
Folgenden Fall kann ich aber nirgends finden:
Wenn jemand 45 Dienstjahre vollendet hat und auf Antrag mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen will, werden die Abschläge dann nur bis zum 65. Lebensjahr oder bis zur Regelaltersgrenze berechnet?
Vielleicht kann jemand helfen?
Vielen Dank