30.09.2025, 15:08
Eine arbeitslose Person, die vormals im öffentlichen Dienst beschäftigt war, möchte weiterhin z.B. eine Autoversicherung beibehalten. Bleiben die Vergünstigungen für die Autoversicherung während der Arbeitslosigkeit erhalten? Anders gefragt: Kann diese Person in den Versicherungsunterlagen "öffentlicher Dienst" ankreuzen, obwohl sie arbeitslos ist?