Versetzung auf Stelle mit 2 Besoldungsstufen höher möglich?
#1

Hallo,
wenn alles gutgeht werde ich auf eine Stellenausschreibung hin demnächst innerhalb Hessens von einer kreisfreien Stadt zur anderen versetzt werden.
Die Stelle war mit A12 ausgeschrieben, ich hab schon seit Urzeiten A10.
Ist das überhaupt möglich? Oder werde ich mit A11 anfangen und dann nach xJahren erst VIELLEICHT die A12 kriegen wenn sie bis dahin nicht herabgestuft wurde?
Danke

tiger1974
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#2

...wenn der neue Arbeitgeber dich unbedingt will, soll er dich direkt mit A 11 einstellen (kann man so verhandeln)...die Beförderung nach A12 ist dann theoretisch nach einem Jahr möglich...inwieweit das aber die Praxis des neuen AG ist, kann ich nicht beurteilen...
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#3

So ungefähr dachte ich mir das auch. Wäre eine sofortige Einstellung mit A12 also grooooosses Entgegenkommen oder schlichtweg rechtswidrig?
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#4

Moin,

in Niedersachsen wäre es schlicht rechtswidrig, ich gehe davon aus, auch in Hessen.

Grüße
1887
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#5

Bei Beamten gilt normalerweise das sog. Laufbahnprinzip, d.h. es muss i.d.R. jede Stufe durchlaufen werden und die Mindestwartezeiten für Beförderungen abgewartet werden. In BW galt früher einmal eine Wartezeit von 8 Jahren von A 11 nach A 12; ist aber seit kurzem durch Gesetzesänderung weggefallen, jetzt wie sonst üblich 1 Jahr Mindestwartezeit.

In wie weit in Hessen sog. "Sprungbeförderungen" möglich sind, weiss ich nicht...
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