13.10.2011, 21:15
Hallo unsere Kommune hat einen Wohnblock veräußert.
Buchwert des Blocks 600.000
Verkaufspreise 200.000
somit Verlust 400.000
Für mich stellt sich die Frage, ob sich der Verlust im Jahr der Veräußerung in der GuV niederschlägt.
Das würde für uns bedeuten, dass wir keinen ausgeglichenen Haushalt mehr haben, sondern einen Nachtragshaushalt beschließen müssen.
Wer kann mir helfen?
Danke
Buchwert des Blocks 600.000
Verkaufspreise 200.000
somit Verlust 400.000
Für mich stellt sich die Frage, ob sich der Verlust im Jahr der Veräußerung in der GuV niederschlägt.
Das würde für uns bedeuten, dass wir keinen ausgeglichenen Haushalt mehr haben, sondern einen Nachtragshaushalt beschließen müssen.
Wer kann mir helfen?
Danke