Verlust bei Gebäudeveräußerung
#1

Hallo unsere Kommune hat einen Wohnblock veräußert.

Buchwert des Blocks 600.000
Verkaufspreise 200.000
somit Verlust 400.000

Für mich stellt sich die Frage, ob sich der Verlust im Jahr der Veräußerung in der GuV niederschlägt.
Das würde für uns bedeuten, dass wir keinen ausgeglichenen Haushalt mehr haben, sondern einen Nachtragshaushalt beschließen müssen.

Wer kann mir helfen?

Danke
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#2

Hallo Ratsuchender,

ich sehe da keine Alternative zur Buchung des Buchverlustes zum Zeitpunkt der Veräußerung.

Grüße

Thomas
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#3

Hallo Ratsuchender,

kurze Frage: Wenn der Verkaufserlös wirklich so sehr vom Wert der Immobilie abweicht, wäre es nicht sinnvoller, die Wertermittlung nochmals genauer anzuschauen? Schließlich ist bei der Wertermittlung die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von elementarer Bedeutung, und die läßt sich entsprechend anpassen !

Mit der Korrektur der Wertermittlung wäre auch der Buchverlust zu korrigieren !!

Beste Grüße
Klaus
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