Verlängerung Elternzeit
#1

Hallo,
ich bin seit zwei Jahren in Elternzeit und würde nun aus privaten Gründen gerne noch ein drittes Jahr nehmen. Ich habe meinem Arbeitgeber das nun zwei Monate vor Ablauf des zweiten Jahres mitgeteilt. Nun wurde mein Anliegen abgelehnt. Nach meinem Verständnis ist dies aber keine "Kann Bestimmung".
Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann mein Arbeitgeber das nun ablehnen oder nicht?
Ich habe hierzu folgendes gefunden:
https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf...s-data.pdf
Seite 292 unter 16.3.2. Verlängerung

Zitat:
Keine Verlängerung i. S. v. § 16 Abs. 3 stellt die – nicht zustimmungspflichtige – Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit dar.

Genauso in den Durchführungshinweise zur Elternzeit für die Tarifbeschäftigten des Bundes bei Geburten ab dem 1. Juli 2015
http://www.verwaltungsvorschriften-im-in...100765.htm

5.2 Festlegung für zwei Jahre und Verlängerung der Elternzeit
Zitat: "Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht, wenn zunächst Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes genommen wurde und unmittelbar anschließend die weitere Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres beansprucht wird."

Ich bin aber nicht beim Bund angestellt, sondern bei der Kommune. Gelten diese Regelungen trotzdem oder wird da noch einmal ein Unterschied gemacht? Ich bin nun sehr verunsichert und weiß nicht wie ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten soll. 
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