Verhalten bei Rechtsstreitigkeiten
#1

Wie seht ihr das:
Beschäftigter führt Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber (wg. Eingruppierung).
Der Rechtsvertreter des Beschäftigten nimmt Verbindung mit dem zuständigen Personalrat auf.

Darf sich der Personalrat bzgl. Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung gegenüber dem Rechtsanwalt äußern oder ist er hier in irgendeiner Form eingeschränkt bzgl. seiner Äußerungen?

Vielen Dank für jede Antwort!
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#2

Die Schweigepflicht nach dem jeweils anzuwendenden Personalvertretungsgesetz ist zu beachten.
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#3

Der Bevollmächtigte tritt ja als Vertreter des Kollegen/der Kollegin auf, von daher hast Du keine Schweigepflicht. Diese besteht gegenüber Betroffenen eh nicht.
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#4

Die Vertraulichkeitsregelungen in den Personalvertretungsgesetzen gelten auch gegenüber dem Betroffenen. Man muss die entsprechende Information nach den gesetzlichen Maßstäben bewerten.
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