Vergleichbarkeit Körperschaft mit öffentlichem Dienst
#1

Hallo in die Runde,
ich bin seit über 17 Jahren Angestellter im höheren/gehobenen Dienst bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern, dem Wirtschaftsministerium unterstellt. Mein höchster Abschluss ist Meister/Bachelor Professional DQR Stufe 6. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist hoheitlicher Natur - Prüfungswesen und Prüfungsrecht, Verwaltungsrecht, Erwachsenenbildung, Kontakt mit dem Ministerium, Landratsämtern und sonstiger Behörden. Ich bin auch vereidigt. Von der Eingruppierung (Haustarif) etwa TVÖD 14-15, z.B. e15 Stufe 3. Ich habe aber weder die Angestellten bzw. Beamtenebenen durchlaufen. Nun möchte ich mich örtlich verändern und suche natürlich auch vorrangig im öffentlichen Dienst bei Gemeinden und Städten. Wie soll ich vorgehen bzw. welche Argumentationshilfen könnt ihr mir geben? Wie sind meine Chancen? Ich bin 52 und blicke auf 35 Jahre Berufsleben zurück.

Danke schonmal und ein frohes Fest

Georg
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#2

Was genau ist der Abschluss? E14/15 wird schwer ohne Master. Du kannst nur schauen wo es passende Ausschreibungen gibt. Daneben wäre ggf auch außerhalb des öffentlichen Dienstes zu schauen, weil man dort ggf. Berufserfahrung mehr gewichtet als formale Abschlüsse.
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#3

Industriemeister mit Ausbildereignung, Vor dem öffentlichen Dienst 18 Jahre Führungkraft in der Produktion. Es geht mir nicht um E14/15, sondern um die Vergleichbarkeit Körperschaft und öffentlicher Dienst, da sich manche Behörden da ein wenig "uneinsichtig" zeigen...
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#4

Das Thema "Fachkräftemangel" ist ja mittlerweile auch beim Öffentlichen Dienst angekommen.
So öffnen sich inzwischen auch vermehrt die Arbeitgeber dem nichtverwaltungsspezifischen Arbeitsmarkt, so dass auch "Seiteneinsteiger" größere Chancen haben. Wichtig ist, dass die bisherige Berufserfahrung gut zur angestrebten Stelle passt.

Viel Erfolg!
Beatrix
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#5

Danke, ich habe ja über 17 Jahre Berufserfahrung in der Verwaltung s.o.! Es geht hier ja nicht um Seiteneinsteiger, sondern die Vergleichbarkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem öffentlichen Dienst....
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#6

Wofür spielt denn die Vergleichbarkeit eine Rolle? Um welche Regelungen geht es dir?
Im Kern ist es egal wo die Erfahrung gesammelt wurde, wichtig ist alleine, dass der potentielle Arbeitgeber diese für hinreichend erachtet.
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