Vergütungsgruppenzulage Bestandsschutz
#1

Nach erfolgter Aufwertung meiner Stelle (unveränderter Arbeitsplatz) wurde ich von E6 in E8 gestuft. Meine Vergütungsgruppenzulage wurde demzufolge gestrichen. Ist das korrekt?
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#2

Ja. Mit der Höhergruppierung entfällt der Bestandsschutz. Durch die Höhergruppierung ist der Nachteil, der mit der Zulage ausgeglichen wurde, hinreichend kompensiert.
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