Nach erfolgter Aufwertung meiner Stelle (unveränderter Arbeitsplatz) wurde ich von E6 in E8 gestuft. Meine Vergütungsgruppenzulage wurde demzufolge gestrichen. Ist das korrekt?
Ja. Mit der Höhergruppierung entfällt der Bestandsschutz. Durch die Höhergruppierung ist der Nachteil, der mit der Zulage ausgeglichen wurde, hinreichend kompensiert.