Vergütung von Mehrarbeit einer Teilzeitbeschäftigten, die unter den TVöD VKA fällt
#1

Aufgrund personeller Ausfälle wird eine Teilzeitbeschäftigte, die unter den Anwendungsbereich des TVöD VKA fällt, drei Monate lang Mehrarbeit leisten. Datumsmäßig kann man die Mehrarbeit festlegen.

Meine Frage: Was genau muss arbeitsrechtlich vereinbaren und wie muss ich vergüten, reicht eine befristete Vertragsänderung, Inhalt die Festlegung der Mehrarbeitszeit, z.B.

XY.Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom sowie der Änderungsverträge vom :

"Die Arbeitszeit der Beschäftigten wird von 01.09.2026 bis 30.11.2026 von 80 % auf 90 % erhöht. Danach entfällt die Mehrarbeit automatisch. Die übrigen
Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt."

Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten wird regulär vergütet bis zur 100 % Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten (= 39 Wochenstunden). D.h. Ihre Vergütungsgruppe und Stufe
ohne 30- bzw. 15 %-igen Überstundenzuschlag. Erst ab Überschreitung der 100 % Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten handelt es sich um sog. Überstunden, die dann auch
lohnzuschlagpflichtig wären, richtig?
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#2

Klingt eher nach einer temporären Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als nach "Mehrarbeit" im tariflichen Sinne.
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#3

Soweit eine Vertragsänderung vorgenommen wird, wäre es keine Mehrarbeit sondern die für den Zeitraum vereinbarte Arbeitszeit erhöht sich. Das wäre ohne Probleme und Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.

Soweit Mehrarbeit angeordnet wird würde tariflich auch kein Anspruch auf eine Zulage bestehen. Allerdings ist derzeitig umstritten ob tatsächlich kein Anspruch auf eine Zulage bestehen würde. Es gibt zu anderen Tarifverträgen Entscheidungen zur Frage von Ansprüchen auf Zulagen für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten (siehe z.B. BAG Urt. v. 26.11.2025, Az. 5 AZR 118/23). Allerdings ist strittig ob diese Entscheidung auf den TVöD übertragbar ist. Wenn man also den Weg geht muss sich der Arbeitgeber dazu eine Meinung bilden.
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#4

Herzlichen Dank für die unverzügliche Beantwortung meiner Frage mit arbeitsrechtlichem Vertragsinstrumentarium,
wir werden die Variante Vertragsänderung temporäre, befristet für 3 Monate Erhöhung regelmäßige Wochenarbeitszeit
wählen ohne Zulage, dann ist die neue Elternzeitvertretung eingearbeitet.

Mir war die Differenzierung zwischen Vertragsänderung temporäre Erhöhung regelmäßige Wochenarbeitszeit Teilzeitbeschäftigte
und unbefristet angeordnete Mehrarbeit noch nicht bekannt, da ich vorher nicht mit dem TVöD VKA gearbeitet habe. Dankeschön.

MfG

Susanne Pfeifer
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