04.02.2026, 15:50
Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt....
Ein Arbeitnehmer erkrankt im Laufe des Jahres 2023 und ist bis Mitte 2025 nicht arbeitsfähig. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit wird ihm mitgeteilt, dass der Anspruch des Resturlaubs aus 2023 verfallen ist und für 2024 lediglich ein Anspruch des gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaubs von 20, statt der im TVÖD vorgesehenen 30, Tage besteht. Ein Hinweis auf Verfall der Urlaubsansprüche ergeht zu keiner Zeit.
Ist dies so richtig?
Vielen Dank und beste Grüße
Maja
folgender Sachverhalt....
Ein Arbeitnehmer erkrankt im Laufe des Jahres 2023 und ist bis Mitte 2025 nicht arbeitsfähig. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit wird ihm mitgeteilt, dass der Anspruch des Resturlaubs aus 2023 verfallen ist und für 2024 lediglich ein Anspruch des gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaubs von 20, statt der im TVÖD vorgesehenen 30, Tage besteht. Ein Hinweis auf Verfall der Urlaubsansprüche ergeht zu keiner Zeit.
Ist dies so richtig?
Vielen Dank und beste Grüße
Maja


