Verfall Regenerationstage im Falle einer Erkrankung
#1

Hallo zusammen,

ich hatte im Zusammenhang mit Urlaubstagen einen Regenerationstag und Überstunden genommen. Mein Urlaub sollte am 12.10.2023 beginnen.
Am 11.10.2023 während der  Arbeitszeit bin ich erkrankt und habe meinem Arbeitgeber ab dem 12.10.2023 für die Zeit meiner o.g. beantragten Tage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Auf Nachfrage teilte mir meine Vorgesetzte mit, dass mein Regenerationstag und die Überstunden somit als genommen gelten und verfallen wären. Dies finde ich aber so nicht in den Ausführungen zur der Anlage zu Regenerationstagen.
Danke für eine rechtskonforme Antwort.
Besten Dank :-)
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#2

Welcher Tarifvertrag?
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#3

Regenerationstage und Überstundenabbau werden von Arbeitsunfähigkeit nicht berührt. Man bekommt sie also nicht zurück, wenn man an den Tagen arbeitsunfähig ist.
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#4

(26.11.2023, 15:25)Gast schrieb:  Regenerationstage und Überstundenabbau werden von Arbeitsunfähigkeit nicht berührt. Man bekommt sie also nicht zurück, wenn man an den Tagen arbeitsunfähig ist.

Dies ist bei Überstundenabbau  so nicht ganz richtig:
Nach ständiger Rechtsprechung unterbricht eine Krankheit den angefangenen Freizeitausgleich nicht. Das gleiche gilt für den geplanten Freizeitausgleich der auf Grund einer Erkrankung nicht genommen werden kann.
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#5

>Hallo zusammen, Danke für die Antworten, die aber eher Vermutungen gleich kommen :-)

.............die Anlage zu den Regenerationstagen besagt nur, dass dieser einmal gewährt werden kann und das ein Regenerationstag kein Urlaubstag ist.
In meinen Recherchen bin ich auf ein eindeutiges Urteil gestoßen, welches synomym exakt m.E. darauf hinweisst, dass ein Regenerationstag ebend doch nicht im Falle der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit verfällt. Regenerationstage sind freie Tage ( Freizeit ) zur Erholung und sollen eben diesem Zweck entsprechen. BAG Urteil vom 23.02.2022 10AZR 99/22.
Die Gewerkschaften verweisen darauf, dass es bezüglich ärztlich attestierter AU durch den Arbeitgeber eine eindeutige betriebliche Vereinbarung geben sollte :-)
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