Verfahren zur Beteiligung des PR bei Stellenausschreibungen
#1

Hallo,

unser Dienstherr plant die Stelle eines Amtsleiters neu zu besetzen. Hierfür hat er die Stelle im extern ausgeschrieben, obwohl er zunächst von (nur) einer internen Stellenausschreibung gesprochen hat. Er begründet dies mit der Einstellung einer "kompetenten Person", die den anderen MitarbeiterInnen "Beine machen" solle. Ich vermute jedoch, dass zum einen ihm unliebsame Mitarbeiter keine Aufstiegsmöglichkeiten bekommen sollen und zum anderen er seine "Getreuen" unterbringen möchte.
Der PR ist vorab mündlich in einem kurzfristig anberaumten Gesprächstermin beim DH über die Ausschreibung informiert worden. Kurz nach diesem Termin wurde der PR schriftlich über die beabsichtigte externe Ausschreibung schriftlich zusammen mit dem Ausschreibungstext informiert. Da mehrere PR-Mitglieder bereits im Urlaub waren, haben die verbliebenen und Ersatzmitglieder der externen Ausschreibung und dem Wortlaut dieser zugestimmt.

Mittlerweile gehen die Bewerbungen im Hause ein und werden jedoch nicht an einer zentralen Stelle gesammelt. Vielmehr werden diese vom DH außer Haus mit "seinen Getreuen" besprochen. Die Bewerbungsfrist läuft Ende nächster Woche aus. Breits im Oktober soll die Amtsleiterstelle neu besetzt werden.

Bisher hat der PR keine Kenntnis darüber, wer sich beworben hat. Fest steht jedoch, dass der Stellenplan keine neue Stelle vorsieht und in unserer Verwaltung keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden sollten. Auch unter dem Sachstand, dass mehrere Mitarbeiter verkürzt arbeiten müssen (Einsparung bei den Personalkosten).

Nun meine Frage:

1. Wie muss die Beteiligung des PR bei einer Stellenausschreibung erfolgen? Gibt es hierfür Verfahrens- bzw. Ablaufregeln?
2. Wer muss zuerst beteiligt werden, Rat oder PR? Kann ein "Bewerbungsgremium" vor dem PR gehört werden (die Bewerbugnsgespräche finden unter Beteiligung eines PR-Mitgliedes statt!)?
3. Dürfen die Bewerbungsunterlagen das Haus verlassen und auch von Dritten eingesehen werden?
4. Meines Erachtens kann ohne entsprechender Stelle im Stellenplan auch keine Stelle ausgeschrieben werden, oder?
5. Gewerkschaftsseitig wurde nur die Information gegeben, dass die gesamte Ausschreibung gegen das Kollektiv- und das Individualrecht verstoßen würde. Kann mir einer sagen, was dies jeweils bedeutet?

Vielen Dank für Eure Mitteilungen!!!
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#2

Ist nicht mein Gebiet, aber ich möchte folgendes einwerfen:

- der Stellenplan kann relativ kurzfristig vom RAT per NachtragsHH geändert werden.
- auch auf externe Stellenausschreibungen kann sich jeder "Interne" doch bewerben. Oder gibt es Angst vor kompetenter Konkurrenz? Unabhängig von der Möglichkeit der Personalkosteneinsparung bei interner Besetzung kann es doch nicht sein, dass ein Dienstherr sich hier rechtfertigen muss.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo Zusammen,
eine sehr interessante Geschichte. Etwas ähnliches hatten wir einmal und das ging ziemlich blöd aus. Anfangs hat die Dienststellenleitung den PR beteiligt, aber keine Unterlagen herausgerückt. Man hatte einen externen, fachfremden Bewerber ausgeguckt, den man unbedingt haben wollte. Der PR verweigerte die Zustimmung. Sodann geschah folgendes: Während dem laufenden Verfahren kickte die Dienststellenleitung den PR raus, mit der Begründung, er habe keine Mitbestimmungsrechte, da der Stelleninhaber eine Art Oberguru sei, der eigenverantwortlich Personalentscheidungen träfe etc. Im Grunde genommen eine Farce, aber man konnte dagegen nicht vorgehen. Ein VerwG-Verfahren war bei 50-50-Chance zu gefährlich. Letztlich regelte sich die Sache über die Politik, der Rat lehnte die Einstellung des Bewerbers ab. Es erfolgte eine weitere Ausschreibung, ohne Beteiligung des PR und ein externer Scherenschleifer bekam den job. Ein Mann, der das Handwerk des Mobbing fantastisch beherrscht. Solche Typen sind es, die heutzutage Karriere machen. Duffy Duck
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